Legalisation deutscher Dokumente erforderlich?
#27
Hallo Thomas, danke für die Information..

Was heißt beglaubigt im Falle für den Reisepass? 
Muss ich das vom Landesamt (Labo) und anschließend vom Landgericht beglaubigen lassen? Und zu guter Letzt vom marokkanischen Generalkonsulat? Oder macht das auch das deutsche Konsulat in Marokko? 

Mir hat der Übersetzer auch nun mitgeteilt, dass das Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland ins arabische übersetzt werden muss. Eine Übersetzung in Marokko wird laut ihm im Standesamt in Berlin nicht anerkannt. 

Allerdings hat mir das Generalkonsulat in Casablanca mitgeteilt, dass die auch einem das benötigte Ehefähigkeitszeugnis aushändigen, wenn man ihnen das Ehefähigkeitszeugnis im Original aushändigt. 

Kann man theoretisch das Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland auch beglaubigen und übersetzen lassen? Funktionieren beide Wege? Man wird von vielen Seiten verunsichert. 

Viele Grüße

Enes
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RE: Legalisation deutscher Dokumente erforderlich? - von Enes - 07.10.2024, 07:25

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