08.10.2024, 16:34
(07.10.2024, 21:45)Mike schrieb:(07.10.2024, 12:26)Enes schrieb: Hallo Thomas, danke dir für die Antwort. Ich wusste nicht, dass man den deutschen Reisepass auch In einer marokkanischen Stadtverwaltung beglaubigen lassen kann. Die Vielfalt an Legalisationen überwältigt mich wortwörtlich.
Ja, der Papierkram ist schon ärgerlich. Was den Reisepass betrifft, da geht es doch um die Beglaubigung der Kopie(n), nicht des Passes selbst? Das geht tatsächlich in der Stadtverwaltung, wie Thomas bereits geschrieben hat.
Mal eine Frage aus Neugier: Müssen deutsche Dokumente zur Verwendung in Marokko denn inzwischen durch das marokkanische Konsulat legalisiert werden? Vor 20 Jahren war das beim Gericht in Rabat möglich - nach Vorbeglaubigung durch die deutsche Botschaft. Vielleicht lag das aber auch nur daran, dass ich damals nicht in Deutschland wohnte. Das scheint ja inzwischen noch komplizierter geworden zu sein.
Da haben es die Franzosen leichter, Frankeich und Marokko erkennen öffentliche Urkunden gegenseitig an.
Hallo Mike,
ich habe tatsächlich Kontakt mit dem marokkanischen Generalkonsulat in Berlin aufgenommen. Und die Dame meinte zu mir, dass man die Dokumente komplett in Deutschland legalisieren lassen kann, inklusive Übersetzung. Und als letzter Schritt bekommt man die Legalisation durch das marokkanische Generalkonsulat/Botschaft. Daher denke ich, dass die Dokumente nicht zusätzlich in Rabat (Außenministerium) beglaubigt werden müssen. Wozu denn auch? Das Generalkonsulat repräsentiert ja letztendlich Marokko.
Eindeutig sicher bin ich mir da auch nicht. Ich werde fragen müssen.
Anders verläuft das mit dem Ehefähigkeitszeugnis.
Das wiederum muss in Casablanca abgegeben werden. Dann erhält man das französische und muss dieses in Rabat überbeglaubigen lassen. Und anschließend ins arabische übersetzen lassen. Auch französische Dokumente werden anscheinend nicht akzeptiert.
Es gibt jedoch noch eine Sache, die ich noch nicht zu 100 Prozent beantworten kann.
Der Übersetzer, bei dem ich meine Dokumente übersetzen lasse, kennt so ziemlich alle Prozeduren in Deutschland. Er ist selber Marokkaner.
Er meinte zu mir, dass man auch das Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland legalisieren lassen kann. Wahrscheinlich müsste man es zuerst vorbeglaubigen lassen. Danach lässt man es ins arabische übersetzen, dann lässt man es im Landgericht/Amtsgericht beglaubigen und anschließend kann man das Dokument ebenfalls im marokkanischen Generalkonsulat beglaubigen lassen.
Meine Verlobte war heute im Familiengericht. Ihr hat man gesagt, dass sie nicht wissen, ob das Dokument in Rabat so anerkannt wird. Da gab es aber anscheinend ein Kommunikationsproblem. Ich vermute sie hat der Mitarbeiterin nicht mitgeteilt, dass das Dokument dann im marokkanischen Generalkonsulat beglaubigt wird. Oder aber sie hat auch keine Ahnung gehabt. Denn sie hat meiner Verlobte mitgeteilt, dass ich das Führungszeugnis nur in Rabat abholen kann. Dabei haben hier schon einige Forumteilnehmer bestätigt, dass man das auch online erledigen kann. Aber auch da bin ich mir nicht zu hundert Prozent sicher. Denn auf dieser Seite heißt es:
https://jyrosolutions.com/how-to-apply-f...n-morocco/
Dass man zunächst ein Führungszeugnis aus dem Heimatland mitnehmen muss, wenn man zum ersten Mal ein Führungszeugnis für den Aufenthaltstitel beantragen möchte. Daher weiß ich nicht genau wie das mit dem Führungszeugnis für das Ehefähigkeitszeugnis verläuft. Denn theoretisch werde ich das Führungszeugnis auch zum ersten mal beantragen. Ich hoffe jedoch, dass ich das auch in Marrakech abholen kann.
https://casierjudiciaire.justice.gov.ma/...ture=en-US
Die Seite oben links einfach auf Englisch umstellen und unten auf abroad anklicken. Danach kann man seine Daten angeben.