10.10.2024, 16:25
EuGH-Entscheidung: Berlin bekräftige „die große Bedeutung“, die es der Partnerschaft zwischen der EU und dem Königreich Marokko beimesse
Berlin–Deutschland hat „die große Bedeutung“ bekräftigt, die es der strategischen, mehrdimensionalen und privilegierten Partnerschaft zwischen dem Königreich Marokko und der Europäischen Union beimesse, und dies im Anschluss an die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (des EuGH) zu den Fischerei-und-Agrarabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko.
Der Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in einer Erklärung, dass die umfassenden und die langwierigen Beziehungen zwischen der EU und dem Königreich Marokko weiterhin vertieft werden sollten, die Erinnerung in diesem Zusammenhang an die Erklärung auf gemeinsamem Wege der Präsidentin der Europäischen Kommission, Frau Ursula VON DER LEYEN, und des Hohen Vertreters der EU, Herrn Josep BORRELL, im Anschluss an die EuGH-Entscheidung wachrufend.
Diese Erklärung auf gemeinsamem Wege, somit wird die Erinnerung gerufen, bekräftigte die Verpflichtung des europäischen Blocks dazu, die engen Beziehungen zum Königreich Marokko in allen Bereichen dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ nach weiterhin aufrechterhalten und verstärken zu haben.
Es handele sich um einen seltenen politischen Akt, der die Bedeutung der Partnerschaft zwischen dem Königreich Marokko und der EU mit dem Königreich Marokko klar herausstelle und den „großen Wert“ bekräftigte, den die EU „ihrer strategischen Partnerschaft mit dem Königreich Marokko beimesse, die langwierig, breitgefächert und vertieft ist“.
Das Auswärtige Amt, das die Entscheidung des EuGH zur Kenntnis nehme, erinnerte zum Schluss an die Verstärkung der Beziehungen zwischen Berlin und Rabat vermittels von dem strategischen Dialog, der auf Ebene der Außenminister beider Staaten geführt wird.
Quellen:
http://www.corcas.com
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