Legalisation deutscher Dokumente erforderlich?
#41
(10.10.2024, 11:29)Marc99 schrieb: Hallo Thomas, 
das deutsche Führungszeugnis ist mittlerweile 3 Sprachig Deutsch/Englisch/Französisch

Im übrigen von mir wollte man auch eine Übersetzung ins Französische und als ich fragte ob das dort geschriebene Französische nicht ausreichend sei, wurde es doch anerkannt. Big Grin

Hallo Marco,

du hast Recht! Das habe ich tatsächlich erst heute bemerkt, dass das Dokument auch auf französisch ist. Ich habe jedoch eine Frage diesbezüglich.

Die Standesbeamtin hat nur ihr Stempel drauf gemacht und es unterschrieben. Ich habe im Landesamt in Berlin das Dokument nicht legalisiert. Was für ein Dokument erhalte ich von der deutschen Auslandsvertretung, wenn doch das Dokument bereits auf französisch ist? Ich verstehe nicht, warum eine Angestellte der deutschen Auslandsvertretung in Casablanca mir per Email geschrieben hat, dass ich bei Abgabe dann ein anderes Dokument für den Adoul erhalte. 

Und reicht der Stempel der Standesbeamtin für die deutsche Auslandsvertretung aus? Sie meinte zu mir, dass ich das Dokument im Original aushändigen muss. Aber ob es in Deutschland vorbeglaubigt werden muss, hat sie mir nicht mitgeteilt. Wie war das bei dir? 

Mfg 

Enes
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RE: Legalisation deutscher Dokumente erforderlich? - von Enes - 18.10.2024, 14:16

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