18.10.2024, 17:25
ich habe mal nachgefragt:
Frage von mir: Guten Tag, wenn ich bei ihnen die Ehefähigkeitsbescheinigung bekommen möchte dann muss ich ihnen ja das deutsches Ehefähigkeitszeugnis meines Standesamtes bringen. Kann ich dieses Dokument was mir das Standesamt gibt direkt benutzen oder muss das noch beglaubigt werden ? Haben sie andere Anforderungen an dieses Dokument ?
Antwort der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Rabat:
Das Ehefähigkeitszeugnis muss nur im Original vorgelegt werden und muss nicht beglaubigt werden. Die meisten Fragen zur Eheschließung in Marokko beantwortet unser Merkblatt. Verbindliche Auskünfte zum marokkanischen Recht können nur die zuständigen marokkanischen Behörden erteilen. Die marokkanischen Behörden verlangen von deutschen Staatsangehörigen für die Eheschließung regelmäßig eine Ehefähigkeitsbescheinigung, ausgestellt von der Deutschen Botschaft bzw. den Honorarkonsuln in Tanger, Agadir oder Casablanca. Dazu ist ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis im Original vorzulegen. Dieses Ehefähigkeitszeugnis stellt auf Antrag das Standesamt am Wohnsitz des deutschen Verlobten aus.
so
Hab zwar nicht direkt nach Vorbeglaubigung gefragt aber die Vorbeglaubigung machen wir ja damit die marokkanische Auslandsvertretung hier in Deutschland die deutschen Dokumente legalisert damit wir diese für die marokkanischen Behörden nutzen können. Das Ehefähigkeitszeugnis nutzen wir ja für die deutsche Botschaft also sollte das direkt akzeptiert werden.
Kannst aber gerne nochmal in Rabat oder Casablanca nachfragen. Dann sind wir sicher
Frage von mir: Guten Tag, wenn ich bei ihnen die Ehefähigkeitsbescheinigung bekommen möchte dann muss ich ihnen ja das deutsches Ehefähigkeitszeugnis meines Standesamtes bringen. Kann ich dieses Dokument was mir das Standesamt gibt direkt benutzen oder muss das noch beglaubigt werden ? Haben sie andere Anforderungen an dieses Dokument ?
Antwort der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Rabat:
Das Ehefähigkeitszeugnis muss nur im Original vorgelegt werden und muss nicht beglaubigt werden. Die meisten Fragen zur Eheschließung in Marokko beantwortet unser Merkblatt. Verbindliche Auskünfte zum marokkanischen Recht können nur die zuständigen marokkanischen Behörden erteilen. Die marokkanischen Behörden verlangen von deutschen Staatsangehörigen für die Eheschließung regelmäßig eine Ehefähigkeitsbescheinigung, ausgestellt von der Deutschen Botschaft bzw. den Honorarkonsuln in Tanger, Agadir oder Casablanca. Dazu ist ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis im Original vorzulegen. Dieses Ehefähigkeitszeugnis stellt auf Antrag das Standesamt am Wohnsitz des deutschen Verlobten aus.
so
Hab zwar nicht direkt nach Vorbeglaubigung gefragt aber die Vorbeglaubigung machen wir ja damit die marokkanische Auslandsvertretung hier in Deutschland die deutschen Dokumente legalisert damit wir diese für die marokkanischen Behörden nutzen können. Das Ehefähigkeitszeugnis nutzen wir ja für die deutsche Botschaft also sollte das direkt akzeptiert werden.
Kannst aber gerne nochmal in Rabat oder Casablanca nachfragen. Dann sind wir sicher