18.10.2024, 19:36
(18.10.2024, 17:25)denweg schrieb: so
Hab zwar nicht direkt nach Vorbeglaubigung gefragt aber die Vorbeglaubigung machen wir ja damit die marokkanische Auslandsvertretung hier in Deutschland die deutschen Dokumente legalisert damit wir diese für die marokkanischen Behörden nutzen können. Das Ehefähigkeitszeugnis nutzen wir ja für die deutsche Botschaft also sollte das direkt akzeptiert werden.
Kannst aber gerne nochmal in Rabat oder Casablanca nachfragen. Dann sind wir sicher
Hallo denweg,
tatsächlich hatte ich schon nachgefragt. Allerdings habe ich auch keine Antwort bekommen, bzw. diese Frage wurde irgendwie ignoriert oder jedoch auf einer Weise erklärt, die ich nicht verstanden habe.
Meine Frage:
Guten Morgen,
ich habe nun das Ehefähigkeitszeugnis.
Muss ich das Ehefähigkeitszeugnis noch beglaubigen? Oder reicht der Stempel von der Standesbeamtin? Ich habe das Ehefähigkeitszeugnis angehängt.
Die Antwort von Casablanca:
das Original muss bei Vorsprache vorgelegt werden!!! und wir brauchen vorab als Scan die Pässe und Ausweise beider Verlobten
2. Antwort:
Das Ehefähigkeitszeugnis vorab mit Pässen und Auseisen beider Verlobten als Scan schicken, damit die die 2 von den Adoulen geforderten Dokumente ausstellen können und Sie bei Vorsprache nicht lange warten müssen
Unter "Original" verstehe ich nur, dass das originale Dokument und keine Kopie abgegeben werden muss. Aber von der Beglaubigung bzw. Vorbeglaubigung hat sie mir nichts mitgeteilt. Deine E-Mail ist jedoch hilfreicher. Danke dir!