18.10.2024, 19:52
(18.10.2024, 17:34)Marc99 schrieb: Hallo,
der Stempel aus einer Deutschen Amtsstube ist für das Deutsche Konsulat völlig ausreichend und dann wird entweder wenn nötig beglaubigt oder ein entsprechend Dokument ausgehändigt.
Hallo Marco,
danke dir für deine Hilfe. Meinst du mit Amtsstube quasi das Standesamt?
Das Standesamt, was für mich zuständig ist, hat mit dem Bürgeramt den selben Sitz. Sprich, es ist im selben Gebäude.
Als jemand, der nicht viel Ahnung hat, würde ich behaupten, dass der Stempel des Standesamts quasi das selbe wie der Stempel des Bürgeramts ist. Quasi, dass es die gleiche Gewichtung hat. Korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
Mein Ehefähigkeitszeugnis sieht genauso aus:
Ehefähigkeitszeugnis
Unter Punkt 15 ist ziemlich in der Mitte die Signatur der Standesbeamtin und weiter rechts der Stempel des Standesamts.
Viele Grüße
Enes