24.10.2024, 22:48
(24.10.2024, 11:57)Mike schrieb: Einmal die Wende machen sollte gehen. Aber aufpassen, ab 183 Tagen Aufenthalt in 365 Tagen, egal ob unterbrochen oder am Stück, beginnt die Steuerpflicht in Marokko.
https://www.goguelconseil.ma/residence-f...-de-sejour
Hallo,
ja das wäre theoretisch so, aber in der Tat für den Staat selbst schwer anwendbar. Für die Steuernummer braucht man einen marokkanischen Personalausweis. Wenn der Antrag die Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird, dann ist ja alles im grünen Bereich. Sollte man aber keinen Antrag stellen, könnte man das als Steuerhinterziehung auslegen.
Alternativ kann man aber ein Gewerbe anmelden für den Fall das man in Marokko arbeitet und sein Geld verdient, dann werden die Einnahmen des Unternehmens versteuert.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer