Ein Ausreise
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(24.10.2024, 11:57)Mike schrieb: Einmal die Wende machen sollte gehen. Aber aufpassen, ab 183 Tagen Aufenthalt in 365 Tagen, egal ob unterbrochen oder am Stück, beginnt die Steuerpflicht in Marokko. 
https://www.goguelconseil.ma/residence-f...-de-sejour

Hallo, 
ja das wäre theoretisch so, aber in der Tat für den Staat selbst schwer anwendbar. Für die Steuernummer braucht man einen marokkanischen Personalausweis. Wenn der Antrag die Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird, dann ist ja alles im grünen Bereich. Sollte man aber keinen Antrag stellen, könnte man das als Steuerhinterziehung auslegen. 

Alternativ kann man aber ein Gewerbe anmelden für den Fall das man in Marokko arbeitet und sein Geld verdient, dann werden die Einnahmen des Unternehmens versteuert.
MfG

Marco Wensauer
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Ein Ausreise - von Gabrielita - 10.10.2024, 17:36
RE: Ein Ausreise - von Thomas Friedrich - 10.10.2024, 17:55
RE: Ein Ausreise - von Marc99 - 10.10.2024, 19:07
Steuerpflicht - von Mike - 24.10.2024, 11:57
RE: Steuerpflicht - von Marc99 - 24.10.2024, 22:48
RE: Ein Ausreise - von Mike - 24.10.2024, 12:14

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