Legalisation deutscher Dokumente erforderlich?
#58
Danke dir! Ich habe gestern das Führungszeugnis in Bab Doukkala abgeholt. Allerdings ist das Führungszeugnis meiner Verlobten auf Arabisch und meins auf französisch. Muss ich das auch übersetzen? Es kommt mir paradox vor, da es ja an sich ein marokkanisches Dokument ist. Vor allem verstehe ich nicht, warum mein Dokument auch nicht auf Arabisch ist. Geldmacherei?
Das Gleichnis Seines Lichts ist wie ein Lichtbehälter in dem sich eine Laterne befindet. Die Laterne befindet sich in einer Glasflasche. Die Glasflasche ist so, als wäre sie ein hell leuchtender Himmelskörper.
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RE: Legalisation deutscher Dokumente erforderlich? - von Enes - 06.11.2024, 10:24

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