Legalisation deutscher Dokumente erforderlich?
#58
Danke dir! Ich habe gestern das Führungszeugnis in Bab Doukkala abgeholt. Allerdings ist das Führungszeugnis meiner Verlobten auf Arabisch und meins auf französisch. Muss ich das auch übersetzen? Es kommt mir paradox vor, da es ja an sich ein marokkanisches Dokument ist. Vor allem verstehe ich nicht, warum mein Dokument auch nicht auf Arabisch ist. Geldmacherei?
Denke keineswegs, dass Allah unachtsam gegenüber dem ist, was die Unrechtbegehenden tun. Er zögert sie lediglich bis zu dem Tag hinaus, an dem die Blicke erstarren werden.

Ibrahim 14:42
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RE: Legalisation deutscher Dokumente erforderlich? - von Enes - 06.11.2024, 10:24

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