Legalisation deutscher Dokumente erforderlich?
#58
Danke dir! Ich habe gestern das Führungszeugnis in Bab Doukkala abgeholt. Allerdings ist das Führungszeugnis meiner Verlobten auf Arabisch und meins auf französisch. Muss ich das auch übersetzen? Es kommt mir paradox vor, da es ja an sich ein marokkanisches Dokument ist. Vor allem verstehe ich nicht, warum mein Dokument auch nicht auf Arabisch ist. Geldmacherei?
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RE: Legalisation deutscher Dokumente erforderlich? - von Enes - 06.11.2024, 10:24

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