Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht
#2
Hallo.

Das ist eine von Tausendundeiner Geschichte zu dem Thema und nichts außergewohnliches.




Kurz gesagt:

Bei der Scheidung spricht das Gericht einem der Eltern das Sorgerecht, bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht zu und derjenige Elternteil dem das zufällt entscheidet über den Aufenthaltsort der Kinder.




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Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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RE: Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht - von Thomas Friedrich - 26.11.2024, 08:51

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