26.11.2024, 08:51
Hallo.
Das ist eine von Tausendundeiner Geschichte zu dem Thema und nichts außergewohnliches.
Kurz gesagt:
Bei der Scheidung spricht das Gericht einem der Eltern das Sorgerecht, bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht zu und derjenige Elternteil dem das zufällt entscheidet über den Aufenthaltsort der Kinder.
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Das ist eine von Tausendundeiner Geschichte zu dem Thema und nichts außergewohnliches.
Kurz gesagt:
Bei der Scheidung spricht das Gericht einem der Eltern das Sorgerecht, bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht zu und derjenige Elternteil dem das zufällt entscheidet über den Aufenthaltsort der Kinder.
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Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.