Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht
#8
(26.11.2024, 12:15)Thomas Friedrich schrieb: Auch wenn in Marokko geheiratet wurde kann man sich (die Leute wohnen ja in Deutschland) hier scheiden lassen.






.

Hallo Thomas,
danke für die Erläuterung. Meine Frage wäre dann, ob sie in Marokko noch als verheiratet gelten, falls dort geheiratet worden wäre. 

Gruß
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Frage zu Scheidungen nach marokkanischem Recht - von bulbulla - 26.11.2024, 14:42

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 9 Gast/Gäste