Aufnahme in die Familienversicherung
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Hallo.

Das ist tatsächlich eine komplexe Situation!
Wenn deine Verlobte in Marokko arbeitet und dort sozialversicherungspflichtig ist, während ihr Wohnsitz in Deutschland liegt, entsteht eine sogenannte grenzüberschreitende Versicherungskonstellation. Hier sind ein paar wichtige Punkte, die euch helfen können, die doppelte Belastung zu prüfen oder sogar zu vermeiden:

Grundsatz: Versicherungspflicht im Tätigkeitsland
  • Wer in einem Land arbeitet, ist in der Regel dort versicherungspflichtig, unabhängig vom Wohnsitz.
  • Das bedeutet: Wenn deine Frau in Marokko angestellt ist, muss sie dort krankenversichert sein – und kann diese Versicherung oft nicht einfach kündigen, solange sie dort Einkommen erzielt.

Familienversicherung in Deutschland: Einkommensgrenze
  • Die Familienversicherung in der GKV ist nicht möglich, wenn die mitversicherte Person mehr als 485 € monatlich (2025) verdient (bei Minijobs: 520 €).
  • Da deine Frau deutlich darüber liegt, müsste sie sich freiwillig gesetzlich versichern, wie du korrekt recherchiert hast.

Möglichkeiten zur Vermeidung doppelter Beiträge
1. Prüfung eines Sozialversicherungsabkommens
  • Deutschland hat mit einigen Ländern bilaterale Abkommen, die eine doppelte Versicherungspflicht vermeiden sollen.
  • Mit Marokko besteht ein solches Abkommen – allerdings nicht für die Krankenversicherung, sondern nur für Renten- und Unfallversicherung.
  • Das heißt: Leider keine direkte Befreiung von der deutschen Krankenversicherungspflicht über ein Abkommen.
2. Wohnsitzregelung überdenken
  • Wenn deine Frau nicht dauerhaft in Deutschland lebt, sondern nur zu Besuch kommt, könnte sie von der Versicherungspflicht in Deutschland ausgenommen sein.
  • Voraussetzung: Kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (also kein dauerhafter Wohnsitz).
  • Das wäre allerdings steuerlich und rechtlich ein sensibles Thema – hier lohnt sich eine Beratung beim Spitzenverband der GKV oder der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland).
3. Private Krankenversicherung (PKV) statt GKV
  • Falls deine Frau nicht versicherungspflichtig in der GKV ist (z. B. wegen fehlendem Wohnsitz), könnte sie sich privat versichern, was unter Umständen günstiger sein kann.
  • Achtung: Die PKV verlangt oft Gesundheitsprüfungen und ist langfristig teurer, wenn man älter wird.

Empfehlung
Ich würde euch dringend raten, Kontakt mit der DVKA aufzunehmen. Dort gibt es Fragebögen zur Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten, und sie können euch helfen zu klären:
  • Ob eine Befreiung von der deutschen Versicherungspflicht möglich ist.
  • Ob die Tätigkeit in Marokko als "gewöhnliche Erwerbstätigkeit im Ausland" gilt.
  • Welche Nachweise ihr ggf. erbringen müsst.




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Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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RE: Aufnahme in die Familienversicherung - von Thomas Friedrich - 22.08.2025, 16:02

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