Befreiung von Ehefähigkeitszeugnis
#4
Ich habe ja vor gut zwei Wochen in Marokko geheiratet. Vorher hatten wir zweigleisig geplant und deshalb alle Unterlagen für eine Eheschließung in Bayern beieinander. Ausländeramt und Oberlandesgericht München hatten bereits zugestimmt, das Standesamt hat uns dann einen Eheschließungstermin für Anfang April zugeteilt. Wir haben diese Option allerdings fallen lassen, weil das alles kein Ausreisevisum für meine marokkanische Verlobte bedeutet hätte.

Allerdings kann ich aus dieser Erfahrung heraus folgendes sagen:
Das deutsche Recht kennt im Gegensatz zum marokkanischen kein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses hätte ich für Deutschland nicht benötigt, für Heirat in Marokko dagegen schon.
Nun zur Ledigkeitsbescheinigung: Das Standesamt sagte mir, dass eine eidesstattliche notarielle Bescheinigung des marokkanischen Familienoberhauptes zwingend notwendig ist. Weil das Oberlandesgericht an marokkanisches Recht gebunden ist und sonst keine „Freigabe“ erteilen kann.
Kurz nach Einreichen der Unterlagen (es war immer noch nicht alles so wie vom Leiter des örtlichen Standesamtes gefordert) erfuhr ich dann von einem vereidigten Übersetzer marokkanischer Herkunft aus Frankfurt, dass diese notarielle Bescheinigung seit 2004 gar nicht mehr nötig ist. Der Standesbeamte könne dies gern in der Standesamtzeitschrift vom März 2004 nachsehen. Wenig überraschend, dass dann kurz darauf auch das O.k. vom Oberlandesgericht kam.

Vielleicht hilft euch diese Erfahrung ja etwas weiter.
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RE: Befreiung von Ehefähigkeitszeugnis - von Wolfgang - 23.03.2021, 11:49

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