29.08.2022, 21:12
Hallo Dirk,
genau das was Du beschrieben hast, ("Wir haben eine Vollmacht des im Fahrzeugausweis eingetragenen Besitzers, der uns erlaubt das Fahrzeug zu führen und in Marokko zurückzulassen für den nächsten Fahrer.")
ist das, was benötigt wird. (Natürlich in franz.!)
Der ADAC hat so etwas als Vordruck in französischer Sprache.
Die Unterschrift des Fahrzeugeigentümers muss auf dieser Erklärung beglaubigt sein.
Ich glaube (bin mir aber nicht zu 100% sicher), dass eine Beglaubigung durch eine (in Eurem Fall schweizer Behörde) ausreichend ist und nicht von der marok. Botschaft erforderlich ist.
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genau das was Du beschrieben hast, ("Wir haben eine Vollmacht des im Fahrzeugausweis eingetragenen Besitzers, der uns erlaubt das Fahrzeug zu führen und in Marokko zurückzulassen für den nächsten Fahrer.")
ist das, was benötigt wird. (Natürlich in franz.!)
Der ADAC hat so etwas als Vordruck in französischer Sprache.
Die Unterschrift des Fahrzeugeigentümers muss auf dieser Erklärung beglaubigt sein.
Ich glaube (bin mir aber nicht zu 100% sicher), dass eine Beglaubigung durch eine (in Eurem Fall schweizer Behörde) ausreichend ist und nicht von der marok. Botschaft erforderlich ist.
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Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.