Benötigte Unterlagen für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis verwirrt
#1
Guten Abend alle zusammen,

ich habe Fragen bezüglich des Ehefähigkeitszeugnisses.

Zu mir:
Ich bin in Hamburg geboren und lebe nun in Berlin. Habe die deutsche Staatsbürgerschaft.
Meine Verlobte lebt in Marrakech.

Das Erste, was ich gemacht habe, war natürlich das Standesamt zu fragen. Daraufhin habe ich diese Mail erhalten:

Sehr geehrter Herr X,

für die Erstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden folgende Unterlagen im ORIGINAL benötigt:

Sie:
- Kopie des Ausweises
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde)

Ihre Verlobte:
- urkundliche Nachweise zu Geburt und Familienstand:
1. Geburtsurkunde in Form einer Copie Integrále de l’Acte de Naissance – Vollständige Abschrift aus dem Geburtsregister –, die nicht älter als 6 Monate sein darf, ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde

2. Ledigkeits-/ Familienstandsbescheinigung (bei ledigen Ast.: ein Certificat de Célibat oder Certificat Administratif pour Celibat), ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde (Conseil Municipal - Officier d'Etat - Civil). Ist d. Ast. in Deutschland geboren und eine Registrierung in den Geburtsregistern in Marokko unterblieben, kann die Ledigkeitsbescheinigung durch das marokkanische Generalkonsulat ausgestellt werden. Die Ledigkeitsbescheinigung muss für diesen Fall zusätzlich die Nichtregistrierung in Marokko bescheinigen. Oder: Aktuelle Zwei-Zeugenerklärung mit Angabe des konkreten Familienstands, abzugeben von zwei nahen Verwandten oder Bekannten, abzugeben vor einem Notar oder einer Auslandsvertretung. In dieser eidesstattlichen Versicherung sind Angaben zu allen etwaigen religiösen, rituellen und zivilrechtlichen Eheschließungen und deren Auflösung zu machen.

3. Eigene eidesstattliche Erklärung über den Familienstand.

4. Erweiterte Meldebescheinigung
Die Unterlagen Punkt 1-4 benötigen eine Apostille (= Bestätigung der Echtheit durch die übergeordnete ausländische Botschaft)


Mit freundlichen Grüßen

X
Standesbeamtin


Ich weiß, dass es bereits ein Thread für dieses Anliegen gibt. Allerdings unterscheidet sich die Mail ein wenig. Jetzt aber zu meinen Fragen.

Zu meinen Unterlagen: 

1) In diesem Thread: https://forum.marokko.com/showthread.php?tid=122
heißt es, dass ich die Geburtsurkunde benötige. Laut meiner Mail ist es aber die Abschrift aus dem Geburtenregister. Welches ist denn nun richtig?

2) Muss ich auch eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen? Laut der Mail ist es nur die Abschrift und der Ausweis.

Zu den Unterlagen meiner Verlobten:

3) Benötigt man tatsächlich nicht den Reisepass? Laut der E-Mail wird nicht danach gefragt.

4) Was ist mit "Eigene eidesstattliche Erklärung über den Familienstand" gemeint? Und wie nennt man das in französisch, damit ich es meiner Verlobten erklären kann? Ist das auch eine Art Bescheinigung?

5) In der Mail wird "Erweiterte Meldebescheinigung" und im Thread "Wohnsitzbescheinigung" erwähnt. Wie heißt dieses Dokument in Marokko?


Bezüglich der Apostille:

6) Die Seite  https://legalization-de.tlscontact.com/p...a/maRBA2de ist auf französisch, daher verstehe ich nicht viel.
Wie sind die Schritte bzgl. der Apostille?

-Als erstes unter dem Punkt "Legalisationen" einen Termin vereinbaren? https://rabat.diplo.de/ma-de/-/2359826

- erste Vorbeglaubigung. : Gericht 1. Instanz am Ausstellungsort der Urkunde für Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde)
 Heißt das, dass ich einen Stempel zunächst mir geben lassen muss, wo die Abschrift aus dem Geburtenregister erstellt worden ist?

-zweite Vorbeglaubigung durch die Außenstelle des Marokkanischen Außenministerium in Rabat. Ist damit das Al Wilaya gemeint?

-Abschließende Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung. Ist das hier nicht das Wizarat al kharjiya? Dafür nehme ich dann Kontakt mit TLS auf.

-Werden alle Dokumente in französisch erstellt? Und müssen sie dann ins Deutsche übersetzt werden? Laut meiner E-Mail wird davon nichts erwähnt.


Ich weiß, sind viele Fragen. Aber es wäre nett, wenn ich hier Hilfe bekommen könnte. Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Enes
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Benötigte Unterlagen für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis verwirrt - von Enes - 15.01.2024, 01:22

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