(10.03.2026, 09:03)Enes schrieb: Kleine Information:
Es kursiert das Gerücht, dass die Eheschließung für Nicht-Marokkaner in Marokko erschwert werden soll, da die Scheidungsraten sehr hoch sind. Das betrifft vor allem marokkanische Frauen, die Männer aus dem Ausland heiraten möchten. Fragt daher definitiv das Familiengericht in Marokko, ob zusätzliche Dokumente benötigt werden bzw. vergleicht die Liste mit der Liste in diesem Guide
Hallo an alle !!
ich bin glücklicherweise auf dieses Forum gestoßen, als ich verzweifelt zwischen Google und KI recherchieren musste, wie ich meine Partnerin aus Marokko heiraten kann.. Ich befinde mich aktuell in der Mitte des Prozess.
Nachdem ich den von Enes empfohlenen Übersetzer gesehen hatte, habe ich ihn sofort angerufen. Er meinte mir nämlich, dass man über die Landesverwaltungsamt keine Vorbeglaubigung braucht, was auch die Aussagen vom User Denweg entspracht. Außerdem meinte der Übersetzer, dass man nicht unbedingt die ganze Lohnabrechnungen nutzen muss, da das kostenaufwendig ist. Stattdessen empfahl er mir, von meinem Arbeitgeber ein formloses Schreiben bekommen soll, worauf stehen muss, als was ich dort arbeite und wie viel monatlich verdiene. Also nur eine Seite, was man als Arbeitsbescheinigung nennt.
Mein Stand nun:
1) EFZ frisch erhalten. In der Akte wie mein Auge aufgehoben.
2)Deutsches Führungszeugnis mit Beglaubigung erhalten(Ablaufdatum 16.07.2026 ://) --->An Übersetzer geschickt.
3)Arbeitsbescheinigung erhalten-->Direkt an den Übersetzer geschickt ohne irgendwelche Beglaubigung
4)Meldebescheinigung erhalten--> Direkt an den Übersetzer geschickt ohne irgendwelche Beglaubigung
5)Meine türkische internationale Geburtsurkunde mit Apostille aus der Türkei erhalten-->Hier muss ich nix machen, da die Türkei und Marokko gegenseitig die Apostille erkennen. Das muss nur in Marokko ins Arabische übersetzt werden.
6)Meine türkische "Nüfus" mit Apostille erhalten, worauf meine Religion als Islam steht--> Hier muss ich nix machen, da die Türkei und Marokko gegenseitig die Apostille erkennen. Das muss nur in Marokko ins Arabische übersetzt werden.
7) Ärztliche Attest habe ich bereits bekommen, als ich im Marokko zum Urlaub war
Der Übersetzer Herr Rochdi meinte, dass er alles aus der Originale übersetzt, dann ins Landgericht Berlin bringt und danach ins marokkanische Konsulat in Berlin zur Legalisation.
Meine Fragen an alle Erfahrene:
1)Muss EFZ irgendwie für deutsche Botschaft in Rabat beglaubigt werden oder ich muss das einfach als Original abgeben?
2)Was denken Sie über meine einseitige Arbeitsbescheinigung? Würde es tatsächlich reichen, wie der Übersetzer meint?
3)Ich werden am Ende 06/26 oder Anfang 07/26 erneut nach Marokko fliegen, um den Rest zu erledigen: Staatsangehörigkeitsnachweis, Ehefähigkeitsbescheinigung vom Konsulat, Criminal record von Marokko. Dafür habe ich aber circa 15 Tage Zeit bis mein Deutsches Führungszeugnis abläuft :/ Das wird nämlich am 16.07.2026 ablaufen. Ist die Zeit ausreichend?
4) Seht ihr einen großen Fehler in meinen Schritten?
Ich freue mich auf jede Antwort. Falls es unter uns andere Freunde gibt, die auch mitten im Prozess sich befinden, können wir uns gern austauschen, um uns gegenseitig mental zu unterstützen.
LG
Alperen