Aufenthalt in Marokko
#21
Hallo Mike,

Du bist rel. neu im Forum, fällst aber durch informative Beiträge auf.
Prima!

Dein Link zu diesem Thema ist hilfreich.

Ich gehe stark davon aus, dass die marok. Gerichte derzeit nicht sehr hohe Strafen wegen Überziehung verhängen werden da eine Ausnahmezustand (Höhere Gewalt) wg. Corona besteht.


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Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#22
(19.04.2021, 15:36)Mike schrieb: ... Zu beachten ist allerdings die recht hohe Gebühr von 1000DH für die Aufenthaltserlaubnis. ...


Die Gebühr beträgt 100 DH pro Jahr der genehmigten Aufenthaltserlaubnis
also:
       1 Jahr  x 100 DH =    100 DH
     10 Jahre x 100 DH = 1.000 DH

Siehe: 

Aufenthaltsgenehmigungen
https://www.service-public.ma/fr/taxonomy/term/61

Der Ausländer, der sich auf marokkanischem Gebiet aufhalten möchte, muss die Verwaltung um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bitten. Letzteres kann eine Aufenthaltskarte oder eine Registrierungskarte sein, die er besitzen muss oder die er der Verwaltung innerhalb von 48 Stunden vorlegen kann. Die Registrierungskarte wird vorübergehend durch den Eingang des Antrags auf Ausstellung oder Erneuerung dieser Karte ersetzt. Dieser Antrag wird an die Dienste der "Nationalen Sicherheit" oder der "Königlichen Gendarmerie" gerichtet, die dem Wohnort der betreffenden Person am nächsten liegen, wobei die Gebühren für jedes Jahr ihrer Gültigkeit auf 100 Dhs festgesetzt werden mit Artikel 252 der Allgemeinen Abgabenordnung.
...


Siehe:

Über dieses Portal haben Sie Zugriff auf alle Verwaltungsverfahren und Onlinedienste
https://www.service-public.ma/fr
https://www.service-public.ma/fr/procedures   (erweiterte Übersicht)
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#23
Und Marokkaner bezahlen nur 100,00 Dirham für ihre 10 Jährige Identifikationskarte.

Undecided







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Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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