22.09.2024, 19:06
(15.07.2024, 11:27)Marc99 schrieb:(14.07.2024, 22:59)Yunus schrieb: Jetzt stellt sich die Frage ob ich zusätzlich noch meine Geburtsurkunde, Arbeits- und Gehlatsnachweis und Strafregisterauszug legalisieren muss, welche ich beim marokkanischen Standesamt vorzeigen muss.
Hallo,
für ein Marokkanisches Amt muss alles legalisiert werden. Deutsches Konsulat, anschliessend marokkanisches Aussenministerium und dann geht es zum Gericht.
Hallo,
das deutsche Konsulat legalisiert nicht alles. Erst recht nicht einfache Bescheinigungen wie Gehaltsabrechnungen. Führungszeugnisse sowie Geburtsurkunden auch nicht. Die haben mir per Mail mitgeteilt, dass die nur den Reisepass legalisieren. Auch haben sie mir mitgeteilt, dass entweder die marokkanische Auslandsvertretung in Deutschland oder ein hiesiger Übersetzer die Dokumente legalisieren bzw. beglauben kann. Da ich kein Marokkaner bin, bleibt ja nur der Übersetzer übrig. Ich gehe davon aus, dass man zunächst die Dokumente ins Arabische übersetzen lassen muss. Ansonsten kann das Außenministerium mit den deutschen Dokumenten nichts anfangen.
Muss man das Führungszeugnis, was man zusätzlich vom Justizministerium in Rabat beantragen muss, ebenfalls legalisieren lassen? Und dann gibt es ja noch die ärztliche Bescheinigung, die man in Marrakesch ebenfalls ausstellen lassen kann. Ansonsten werde ich den Übersetzer aus Marrakech fragen, den du mir mal empfohlen hattest.
Die deutsche Botschaft ist hauptsächlich nur für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis sowie den Reisepass zuständig. Bei Übergabe des Ehefähigkeitszeugnisses, erhält man 2 Dokumente. Eines davon ist eine gesonderte Bescheinigung. Es bestätigt quasi die Nationalität. Mich hat es immer gewundert, warum sie nach einem "certificate of nationality" gefragt haben. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass die deutsche Botschaft diese Bescheinigung ausstellen kann.