Legalisation deutscher Dokumente erforderlich?
#1
Hallo zusammen,
meine Verlobte und ich werden im September in Marokko heiraten. Wir haben schon alle Dokumente zusammen. Auch das Ehefähigkeitszeugnis ist schon für Marokko legalisiert worden. Jetzt stellt sich die Frage ob ich zusätzlich noch meine Geburtsurkunde, Arbeits- und Gehlatsnachweis und Strafregisterauszug legalisieren muss, welche ich beim marokkanischen Standesamt vorzeigen muss. Hat hier jemand Erfahrungen? Vielen Dank im Voraus.
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#2
(14.07.2024, 22:59)Yunus schrieb:  Jetzt stellt sich die Frage ob ich zusätzlich noch meine Geburtsurkunde, Arbeits- und Gehlatsnachweis und Strafregisterauszug legalisieren muss, welche ich beim marokkanischen Standesamt vorzeigen muss.

Hallo, 
für ein Marokkanisches Amt muss alles legalisiert werden. Deutsches Konsulat, anschliessend marokkanisches Aussenministerium und dann geht es zum Gericht.
MfG

Marco Wensauer
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#3
Hallo Marco,
ich habe hier keine Antwort, aber eine Frage dazu.
Mein Scheidungsurteil ist im Moment beim Landgericht, zur Überbeglaubigung. Kann ich es auch in Rabat legalisieren lassen und ist es notwendig( Eheschließung in Marokko)
Außerdem schreiben sie als notwendige Papiere zur Eheschließung ein Geburtsurkunde( Registerauszug) , nicht älter als 3 Monate. Ich habe meine im Mai erhalten und habe damit mein Ehefähigkeitszeugnis beantragt und erhalten. Nun habe ich im August alle Sachen zur Beglaubigung in die Landesverwaltungsämter verschickt und warte nun auf meine Beglaubigungen von bereits beglaubigten Dokumenten?. Das Austellungsdatum der Geburtsurkunde überschreitet damit die 3 Monate, ( Eheschließung soll Anfang November sein)aber die Überbeglaubigung wäre im Dezember noch in den 3 Monatszeitraum. Welches Datum gilt?
Danke für deine Antwort.
Liebe Grüße A.
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#4
Hallo.

Zitat:Welches Datum gilt?


Das hängt, wie so vieles in Marokko, vom Beamten ab, der Euren Vorgang bearbeitet.




.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#5
Hallo Thomas.
Da denkt man, man hat im Griff und Schwupps ist alles anders. 
Ich habe mir auch eine internationale Geburtsurkunde schicken lassen, die in Marokko keine Gültigkeit hat. Habe ich jedenfalls so herausgelesen.
Liebe Grüße A.
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#6
(12.09.2024, 20:50)Ako70 schrieb: Ich habe mir auch eine internationale Geburtsurkunde schicken lassen, die in Marokko keine Gültigkeit hat.

Hallo, 
natürlich hat die internationale Geburtskunde Gültigkeit in Marokko. Es ist zwar bekannt das viele Beamte im Tal der Ahnungslosen herumirren, aber meistens kann es geklärt werden. 
Oft ist es das Dokumente nicht "anerkannt" werden weil der Beamte einfach sowas noch nicht gesehen hat und deswegen dann als ungültig erklärt. 

Die absoluten Profis sitzen in der Präfektur in Marrakech... die schaffen es sogar zeitgleich die selben Dokumente (vom Gericht in Marrakech als Gesetzeskonform erklärt) als Konform und nicht Konform zur selben Zeit zu erklären.
MfG

Marco Wensauer
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#7
(15.07.2024, 11:27)Marc99 schrieb:
(14.07.2024, 22:59)Yunus schrieb:  Jetzt stellt sich die Frage ob ich zusätzlich noch meine Geburtsurkunde, Arbeits- und Gehlatsnachweis und Strafregisterauszug legalisieren muss, welche ich beim marokkanischen Standesamt vorzeigen muss.

Hallo, 
für ein Marokkanisches Amt muss alles legalisiert werden. Deutsches Konsulat, anschliessend marokkanisches Aussenministerium und dann geht es zum Gericht.

Hallo,

das deutsche Konsulat legalisiert nicht alles. Erst recht nicht einfache Bescheinigungen wie Gehaltsabrechnungen. Führungszeugnisse sowie Geburtsurkunden auch nicht. Die haben mir per Mail mitgeteilt, dass die nur den Reisepass legalisieren. Auch haben sie mir mitgeteilt, dass entweder die marokkanische Auslandsvertretung in Deutschland oder ein hiesiger Übersetzer die Dokumente legalisieren bzw. beglauben kann. Da ich kein Marokkaner bin, bleibt ja nur der Übersetzer übrig. Ich gehe davon aus, dass man zunächst die Dokumente ins Arabische übersetzen lassen muss. Ansonsten kann das Außenministerium mit den deutschen Dokumenten nichts anfangen. 

Muss man das Führungszeugnis, was man zusätzlich vom Justizministerium in Rabat beantragen muss, ebenfalls legalisieren lassen? Und dann gibt es ja noch die ärztliche Bescheinigung, die man in Marrakesch ebenfalls ausstellen lassen kann. Ansonsten werde ich den Übersetzer aus Marrakech fragen, den du mir mal empfohlen hattest.

Die deutsche Botschaft ist hauptsächlich nur für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis sowie den Reisepass zuständig. Bei Übergabe des Ehefähigkeitszeugnisses, erhält man 2 Dokumente. Eines davon ist eine gesonderte Bescheinigung. Es bestätigt quasi die Nationalität. Mich hat es immer gewundert, warum sie nach einem "certificate of nationality" gefragt haben. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass die deutsche Botschaft diese Bescheinigung ausstellen kann.
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#8
Hallo Enes.

Das marok. Führungszeugnis kannst Du Dir gleich mehrfach vom Gericht aushändigen lassen.
Damit hast Du mehrere Originale und brauchst keine Beglaubigungen mehr.

Was die Übersetzer betrifft, so habe ich zwei marok. Bekannte, einer lebt in Deutschland, der andere in Marokko (Tanger).
Beide sind anerkannte Übersetzer, haben Büros und können Dir nicht nur Deine Dokumente übersetzen und online od. per Brief zuschicken sondern auch erklären was genau Du benötigst, da sie das des Öfteren machen.
Berücksichtigen must Du jedoch, dass Vieles von Laduhl zu Laduhl unterschiedlich sein kann.




.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#9
(22.09.2024, 19:20)Thomas Friedrich schrieb: Hallo Enes.

Das marok. Führungszeugnis kannst Du Dir gleich mehrfach vom Gericht aushändigen lassen.
Damit hast Du mehrere Originale und brauchst keine Beglaubigungen mehr.

Was die Übersetzer betrifft, so habe ich zwei marok. Bekannte, einer lebt in Deutschland, der andere in Marokko (Tanger).
Beide sind anerkannte Übersetzer, haben Büros und können Dir nicht nur Deine Dokumente übersetzen und online od. per Brief zuschicken sondern auch erklären was genau Du benötigst, da sie das des Öfteren machen.
Berücksichtigen must Du jedoch, dass Vieles von Laduhl zu Laduhl unterschiedlich sein kann.




.

Hallo Thomas,

danke für die Informationen. Ich möchte in Marrakech heiraten, da meine Verlobte dort lebt. 
Meinst du mit Gericht das Justizministerium? Quasi diesen Platz? https://maps.app.goo.gl/XmwYSJSqNLLeje6j7

Ich kenne in Marrakech jemanden. Er ist ebenfalls bekannt. Aber ich nehme gerne auch deine Kontakte. Vielen Dank.
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#10
(22.09.2024, 19:32)Enes schrieb: Meinst du mit Gericht das Justizministerium? Quasi diesen Platz? https://maps.app.goo.gl/XmwYSJSqNLLeje6j7

Hallo, 
das marokkanische Führungszeugnis kann online beantragt werden und einige Tage später in Marrakech beim Gericht abgeholt werden. 
Gericht Bab Doukkala
MfG

Marco Wensauer
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#11
(22.09.2024, 19:06)Enes schrieb: das deutsche Konsulat legalisiert nicht alles. Erst recht nicht einfache Bescheinigungen wie Gehaltsabrechnungen. Führungszeugnisse sowie Geburtsurkunden auch nicht. Die haben mir per Mail mitgeteilt, dass die nur den Reisepass legalisieren. Auch haben sie mir mitgeteilt, dass entweder die marokkanische Auslandsvertretung in Deutschland oder ein hiesiger Übersetzer die Dokumente legalisieren bzw. beglauben kann. Da ich kein Marokkaner bin, bleibt ja nur der Übersetzer übrig. 

Hallo, 
soweit richtig, praktisch ist aber so das jede Kopie legalisiert werden muss. Das macht dann nicht die Botschaft oder das marokkanische Aussenministerium sondern die örtliche Behörde. L'annexe administrative ist praktisch in jedem Stadtviertel vorhanden, dort sind alle Kopien und so weiter zu legalisieren.
MfG

Marco Wensauer
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#12
(22.09.2024, 20:48)Marc99 schrieb:
(22.09.2024, 19:32)Enes schrieb: Meinst du mit Gericht das Justizministerium? Quasi diesen Platz? https://maps.app.goo.gl/XmwYSJSqNLLeje6j7

Hallo, 
das marokkanische Führungszeugnis kann online beantragt werden und einige Tage später in Marrakech beim Gericht abgeholt werden. 
Gericht Bab Doukkala

Hallo,

wie lautet denn die Seite?

Gruß
Enes
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#13
(22.09.2024, 20:57)Marc99 schrieb: Hallo, 
soweit richtig, praktisch ist aber so das jede Kopie legalisiert werden muss. Das macht dann nicht die Botschaft oder das marokkanische Aussenministerium sondern die örtliche Behörde. L'annexe administrative ist praktisch in jedem Stadtviertel vorhanden, dort sind alle Kopien und so weiter zu legalisieren.

Das ist aber nicht das Mqadem, oder? Quasi der Ort, wo ich als erstes die Unterlagen meiner Zukünftigen legalisieren lassen musste.
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#14
(22.09.2024, 21:12)Enes schrieb:  Quasi der Ort, wo ich als erstes die Unterlagen meiner Zukünftigen legalisieren lassen musste.

Ja, genau dort und die Verwaltungen gibt es praktisch überall verteilt in der Stadt.
MfG

Marco Wensauer
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#15
(22.09.2024, 21:24)Marc99 schrieb:
(22.09.2024, 21:12)Enes schrieb:  Quasi der Ort, wo ich als erstes die Unterlagen meiner Zukünftigen legalisieren lassen musste.

Ja, genau dort und die Verwaltungen gibt es praktisch überall verteilt in der Stadt.

Dann ist es ja quasi die gleiche Reihenfolge.
Erst die deutschen Dokumente ins Arabische übersetzen lassen. Dann Mqadem, dann das Außenministerium in Rabat und anschließend die restlichen Dokumente von der deutschen Botschaft einholen. Erst dann kann ich wahrscheinlich ein Termin im Familiengericht vereinbaren. Tribunal de premiere instance ( pôle civil, tribunal de la famille) heißt das Gebäude, wo ich auch letztens war und mir eine Angestellte die Liste für die benötigten Dokumente in die Hand gedrückt hatte.
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#16
Habe die Seite gefunden. Wird wahrscheinlich die hier sein:

https://casierjudiciaire.justice.gov.ma/...ture=en-US
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#17
(22.09.2024, 19:06)Enes schrieb: Die deutsche Botschaft ist hauptsächlich nur für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis sowie den Reisepass zuständig. Bei Übergabe des Ehefähigkeitszeugnisses, erhält man 2 Dokumente. Eines davon ist eine gesonderte Bescheinigung. Es bestätigt quasi die Nationalität. Mich hat es immer gewundert, warum sie nach einem "certificate of nationality" gefragt haben. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass die deutsche Botschaft diese Bescheinigung ausstellen kann.

Gibt es den Staatsangehörigkeitsnachweis inzwischen direkt bei der Botschaft? Vor 20 Jahren wäre meine Hochzeit fast an diesem Dokument gescheitert. Ich hatte naiverweise geglaubt, dass der deutsche Pass dafür ausreicht. Den Nachweis habe ich später in Deutschland zwecks Einbürgerung meiner Frau beantragt. Zwischen Antrag und Ausstellung verging fast ein Jahr  Exclamation. Es war aber auch ein komplizierter Fall.
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#18
(30.09.2024, 19:08)Mike schrieb:
(22.09.2024, 19:06)Enes schrieb: Die deutsche Botschaft ist hauptsächlich nur für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis sowie den Reisepass zuständig. Bei Übergabe des Ehefähigkeitszeugnisses, erhält man 2 Dokumente. Eines davon ist eine gesonderte Bescheinigung. Es bestätigt quasi die Nationalität. Mich hat es immer gewundert, warum sie nach einem "certificate of nationality" gefragt haben. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass die deutsche Botschaft diese Bescheinigung ausstellen kann.

Gibt es den Staatsangehörigkeitsnachweis inzwischen direkt bei der Botschaft? Vor 20 Jahren wäre meine Hochzeit fast an diesem Dokument gescheitert. Ich hatte naiverweise geglaubt, dass der deutsche Pass dafür ausreicht. Den Nachweis habe ich später in Deutschland zwecks Einbürgerung meiner Frau beantragt. Zwischen Antrag und Ausstellung verging fast ein Jahr  Exclamation. Es war aber auch ein komplizierter Fall.

Hallo,

richtig. Sie nennen das auch certificate of nationality. Die deutsche Botschaft in Casablanca hat mir mitgeteilt, dass man dafür lediglich eine beglaubigte Fotokopie des Reiseausweises abgeben muss. Mittlerweile hat sich vieles geändert. Wenn ich demnächst mit allem durch bin, werde ich eine detaillierte Anleitung schreiben. Auch wie man alles legalisieren muss. Denn das hat irgendwie hier noch niemand gemacht.
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#19
Enes,

es ist sehr nett von Dir hier "eine Gebrauchsanweisung" zum Heiraten in Marokko aufzuschreiben.

Das wird Nachfolgenden einiges leichter machen.


Vergiss aber dabei nicht darauf hinzuweisen, dass es in Casablanca KEINE deutsche Botschaft gibt sondern lediglich ein Generalkonsulat.  Wink





@Mike,

ja, der deutsche Pass ist kein Staatsbürgerschaftsnachweis.
Auch ich musste das einmal lernen.
In den letzten Jahren haben die marok. Behörden den Reisepass aber als Nachweis akzeptiert.








.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#20
(01.10.2024, 17:31)Thomas Friedrich schrieb: Enes,

es ist sehr nett von Dir hier "eine Gebrauchsanweisung" zum Heiraten in Marokko aufzuschreiben.

Das wird Nachfolgenden einiges leichter machen.


Vergiss aber dabei nicht darauf hinzuweisen, dass es in Casablanca KEINE deutsche Botschaft gibt sondern lediglich ein Generalkonsulat.  Wink

Ja, da hast du Recht. Aber letztendlich kann man dort auch die marokkanischen Dokumente legalisieren und benötigt kein Termin. Des Weiteren erhält man dort auch die eidesstattliche Erklärungen (2 Stück). Und zu guter Letzt erhält man dort auch das marokkanische Ehefähigkeitszeugnis sowie den Staatsangehörigkeitsnachweis. 

Ich weiß lediglich nur nicht, ob die beiden letzten erwähnten Dokumente bereits auf arabisch oder auf französisch sind. Meine Verlobte meinte, dass die auf französisch sind, weshalb die man zusätzlich noch im Außenministerium in Rabat legalisieren müsste. Dafür jedoch aber nicht ins arabische übersetzen muss. Das kommt mir spanisch vor.
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