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Hallo zusammen,
meine Verlobte und ich werden im September in Marokko heiraten. Wir haben schon alle Dokumente zusammen. Auch das Ehefähigkeitszeugnis ist schon für Marokko legalisiert worden. Jetzt stellt sich die Frage ob ich zusätzlich noch meine Geburtsurkunde, Arbeits- und Gehlatsnachweis und Strafregisterauszug legalisieren muss, welche ich beim marokkanischen Standesamt vorzeigen muss. Hat hier jemand Erfahrungen? Vielen Dank im Voraus.
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(14.07.2024, 22:59)Yunus schrieb: Jetzt stellt sich die Frage ob ich zusätzlich noch meine Geburtsurkunde, Arbeits- und Gehlatsnachweis und Strafregisterauszug legalisieren muss, welche ich beim marokkanischen Standesamt vorzeigen muss.
Hallo,
für ein Marokkanisches Amt muss alles legalisiert werden. Deutsches Konsulat, anschliessend marokkanisches Aussenministerium und dann geht es zum Gericht.
MfG
Marco Wensauer
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Hallo Marco,
ich habe hier keine Antwort, aber eine Frage dazu.
Mein Scheidungsurteil ist im Moment beim Landgericht, zur Überbeglaubigung. Kann ich es auch in Rabat legalisieren lassen und ist es notwendig( Eheschließung in Marokko)
Außerdem schreiben sie als notwendige Papiere zur Eheschließung ein Geburtsurkunde( Registerauszug) , nicht älter als 3 Monate. Ich habe meine im Mai erhalten und habe damit mein Ehefähigkeitszeugnis beantragt und erhalten. Nun habe ich im August alle Sachen zur Beglaubigung in die Landesverwaltungsämter verschickt und warte nun auf meine Beglaubigungen von bereits beglaubigten Dokumenten?. Das Austellungsdatum der Geburtsurkunde überschreitet damit die 3 Monate, ( Eheschließung soll Anfang November sein)aber die Überbeglaubigung wäre im Dezember noch in den 3 Monatszeitraum. Welches Datum gilt?
Danke für deine Antwort.
Liebe Grüße A.
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Hallo.
Zitat:Welches Datum gilt?
Das hängt, wie so vieles in Marokko, vom Beamten ab, der Euren Vorgang bearbeitet.
.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Hallo Thomas.
Da denkt man, man hat im Griff und Schwupps ist alles anders.
Ich habe mir auch eine internationale Geburtsurkunde schicken lassen, die in Marokko keine Gültigkeit hat. Habe ich jedenfalls so herausgelesen.
Liebe Grüße A.
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(12.09.2024, 20:50)Ako70 schrieb: Ich habe mir auch eine internationale Geburtsurkunde schicken lassen, die in Marokko keine Gültigkeit hat.
Hallo,
natürlich hat die internationale Geburtskunde Gültigkeit in Marokko. Es ist zwar bekannt das viele Beamte im Tal der Ahnungslosen herumirren, aber meistens kann es geklärt werden.
Oft ist es das Dokumente nicht "anerkannt" werden weil der Beamte einfach sowas noch nicht gesehen hat und deswegen dann als ungültig erklärt.
Die absoluten Profis sitzen in der Präfektur in Marrakech... die schaffen es sogar zeitgleich die selben Dokumente (vom Gericht in Marrakech als Gesetzeskonform erklärt) als Konform und nicht Konform zur selben Zeit zu erklären.
MfG
Marco Wensauer