Legalisation deutscher Dokumente erforderlich?
#21
(01.10.2024, 18:38)Enes schrieb:
(01.10.2024, 17:31)Thomas Friedrich schrieb: Enes,

es ist sehr nett von Dir hier "eine Gebrauchsanweisung" zum Heiraten in Marokko aufzuschreiben.

Das wird Nachfolgenden einiges leichter machen.


Vergiss aber dabei nicht darauf hinzuweisen, dass es in Casablanca KEINE deutsche Botschaft gibt sondern lediglich ein Generalkonsulat.  Wink

Ja, da hast du Recht. Aber letztendlich kann man dort auch die marokkanischen Dokumente legalisieren und benötigt kein Termin. Des Weiteren erhält man dort auch die eidesstattliche Erklärungen (2 Stück). Und zu guter Letzt erhält man dort auch das marokkanische Ehefähigkeitszeugnis sowie den Staatsangehörigkeitsnachweis. 

Ich weiß lediglich nur nicht, ob beide die beiden letzten erwähnten Dokumente bereits auf arabisch oder auf französisch sind. Meine Verlobte meinte, dass die auf französisch sind, weshalb die man zusätzlich noch im Außenministerium in Rabat legalisieren müsste. Dafür jedoch aber nicht ins arabische übersetzen muss. Das kommt mir spanisch vor.

Wir mussten quasi in letzter Minute dann alles doch noch auf Arabisch übersetzen lassen. 
Ist allerdings schon sehr lange her, von daher kenne ich die aktuellen Vorschriften nicht. 

Sehr genau hat das Procedere übrigens Anna Hannover hier schon mal gepostet. 

Viel Glück!
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#22
(01.10.2024, 18:54)bulbulla schrieb: Wir mussten quasi in letzter Minute dann alles doch noch auf Arabisch übersetzen lassen. 
Ist allerdings schon sehr lange her, von daher kenne ich die aktuellen Vorschriften nicht. 

Sehr genau hat das Procedere übrigens Anna Hannover hier schon mal gepostet. 

Viel Glück!

Hallo, danke für die Information. Ich habe Casablanca diesbezüglich erneut angeschrieben. Anna hat lediglich angegeben, dass man die Dokumente ins Arabische übersetzen muss. Wie man jedoch die deutschen Unterlagen beglaubigen lassen muss, wusste ich bis vor kurzem nicht, da diesbezüglich nichts erwähnt wurde.
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#23
Mal eine Frage bezüglich des Reiseausweises.

Muss der ins arabische übersetzt werden?

Ich habe für die Übersetzung meine Dokumente einem marokkanischen beeidigten Übersetzer in Berlin übergeben.
Tatsächlich kennt er die ganze Prozeduren bzgl. der Legalisation und hat mir mitgeteilt, dass ich nach der Übersetzung die Dokumente im Landgericht und anschließend im marokkanischen Generalkonsulat legalisieren lassen muss. Das hat mir auch eine Mitarbeiterin im Generalkonsulat bestätigt.

Er hat alles übersetzt bis auf den Reisepass.

Seine Antwort war:

"Die Übersetzung für den Personalausweis, den Reisepass und den Registerausdruck ist nicht erforderlich. Denn der Reisepass wird so anerkannt und die Geburtsurkunde zählt zu den erforderlichen Unterlagen. Ein Registerausdruck ist auch ein Geburtsnachweis. Das wäre im Endeffekt das Gleiche."

Ich wollte tatsächlich auch einen beglaubigten Registerausdruck übersetzen lassen, da ich für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis ebenfalls das Dokument benötigt hatte. Gut, Marokko ist ein anderes Land. Mein Hintergedanke war, dass ich dem Richter in Marokko keine Angriffsfläche geben möchte.

Der Übersetzer hätte auch den Reiseausweis übersetzen und dafür mehr verlangen können. Bezahlt habe ich noch nicht. Das mache ich erst bei der Abholung. Bei meiner Verlobten war es so, dass ich auch ihren Reisepass ins Deutsche übersetzen musste, damit ich das Ehefähigkeitszeugnis beantragen konnte.

In Marokko wird immer gesagt, dass alles ins arabische übersetzt werden muss. Kann jemand diesbezüglich dazu etwas sagen? Muss der Reiseausweis tatsächlich übersetzt werden? Oder machen sie tatsächlich nur eine Fotokopie davon?

Auf der Liste, die ich vom Familiengericht in Marrakesch erhalten habe, steht:

-a Copy of the first page of the passport and also the page attesting the date of the last entry in Morocco

Das ist eines der Punkte.

Als Notiz steht ganz unten:

All papers written in foreign languages must be translated into Arabic.
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#24
Hallo Enes,

ich weiß leider nicht Bescheid, aber:

Meinen Reisepass habe ich noch nie übersetzen lassen. 
Ist das der „Reiseausweis“?

Habe auch den marokkanischen Reisepass meines Mannes damals nicht übersetzt gesehen. Aber das ist lange her. 

Viel Glück!
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#25
Sorry, ja genau den Reisepass meinte ich. Das heißt das Familiengericht fotokopiert die erste Seite des Passes und die eine Seite mit der letzten Einreise. Beglaubigt muss der dann auch nicht? Danke.
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#26
Hallo Enes,

der Reisepass ist ein internationaler Reisepass.
D.h., dass er von allen Staaten so anerkannt wird wie er ist, also ohne Übersetzung.

Du brauchst jedoch (einfach)  beglaubigte Kopien (3 fach) von der Seite mit den Angaben über Dich sowie Kopien vom letzten Einreisestempel nach Marokko.






.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#27
Hallo Thomas, danke für die Information..

Was heißt beglaubigt im Falle für den Reisepass? 
Muss ich das vom Landesamt (Labo) und anschließend vom Landgericht beglaubigen lassen? Und zu guter Letzt vom marokkanischen Generalkonsulat? Oder macht das auch das deutsche Konsulat in Marokko? 

Mir hat der Übersetzer auch nun mitgeteilt, dass das Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland ins arabische übersetzt werden muss. Eine Übersetzung in Marokko wird laut ihm im Standesamt in Berlin nicht anerkannt. 

Allerdings hat mir das Generalkonsulat in Casablanca mitgeteilt, dass die auch einem das benötigte Ehefähigkeitszeugnis aushändigen, wenn man ihnen das Ehefähigkeitszeugnis im Original aushändigt. 

Kann man theoretisch das Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland auch beglaubigen und übersetzen lassen? Funktionieren beide Wege? Man wird von vielen Seiten verunsichert. 

Viele Grüße

Enes
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#28
Hallo Enes,

normalerweise (wenn nicht der zuständige LÁduhl plötzlich andere Vorstellungen hat) reicht eine einfache Beglaubigung vom Reisepass.
D.h., für zwei Dirham je Kopie bei der örtlichen Stadtverwaltung in Marokko legalisieren lassen.
(Jeder weiss wie das funktioniert wenn Du "Legalisation" sagst.)


Was das Ehefähigkeitszeugnis betrifft, so sind die normalerweise mehrsprachig, also auch französisch ausgestellt, und das müsste ausreichen.



Da jeder Beamte in Marokko das Gesetz anders auslegt ist es im Vorfeld schwierig eindeutig richtige Informationen zu bekommen.
Am besten fragt Ihr den LÁdouhl (den Ihr Euch für die Heirat ausgesucht habt) IM VORFELD wie er es gerne hätte, damit Ihr später nicht mit unzureichenden Papieren und im Hochzeitskostum vor ihm steht.









.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#29
Hallo Thomas, danke dir für die Antwort. Ich wusste nicht, dass man den deutschen Reisepass auch In einer marokkanischen Stadtverwaltung beglaubigen lassen kann. Die Vielfalt an Legalisationen überwältigt mich wortwörtlich.
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#30
(07.10.2024, 12:26)Enes schrieb: Hallo Thomas, danke dir für die Antwort. Ich wusste nicht, dass man den deutschen Reisepass auch In einer marokkanischen Stadtverwaltung beglaubigen lassen kann. Die Vielfalt an Legalisationen überwältigt mich wortwörtlich.

Ja, der Papierkram ist schon ärgerlich. Was den Reisepass betrifft, da geht es doch um die Beglaubigung der Kopie(n), nicht des Passes selbst? Das geht tatsächlich in der Stadtverwaltung, wie Thomas bereits geschrieben hat.

Mal eine Frage aus Neugier: Müssen deutsche Dokumente zur Verwendung in Marokko denn inzwischen durch das marokkanische Konsulat legalisiert werden? Vor 20 Jahren war das beim Gericht in Rabat möglich - nach Vorbeglaubigung durch die deutsche Botschaft. Vielleicht lag das aber auch nur daran, dass ich damals nicht in Deutschland wohnte. Das scheint ja inzwischen noch komplizierter geworden zu sein.
Da haben es die Franzosen leichter, Frankeich und Marokko erkennen öffentliche Urkunden gegenseitig an.
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#31
(07.10.2024, 21:45)Mike schrieb:
(07.10.2024, 12:26)Enes schrieb: Hallo Thomas, danke dir für die Antwort. Ich wusste nicht, dass man den deutschen Reisepass auch In einer marokkanischen Stadtverwaltung beglaubigen lassen kann. Die Vielfalt an Legalisationen überwältigt mich wortwörtlich.

Ja, der Papierkram ist schon ärgerlich. Was den Reisepass betrifft, da geht es doch um die Beglaubigung der Kopie(n), nicht des Passes selbst? Das geht tatsächlich in der Stadtverwaltung, wie Thomas bereits geschrieben hat.

Mal eine Frage aus Neugier: Müssen deutsche Dokumente zur Verwendung in Marokko denn inzwischen durch das marokkanische Konsulat legalisiert werden? Vor 20 Jahren war das beim Gericht in Rabat möglich - nach Vorbeglaubigung durch die deutsche Botschaft. Vielleicht lag das aber auch nur daran, dass ich damals nicht in Deutschland wohnte. Das scheint ja inzwischen noch komplizierter geworden zu sein.
Da haben es die Franzosen leichter, Frankeich und Marokko erkennen öffentliche Urkunden gegenseitig an.

Hallo Mike, 

ich habe tatsächlich Kontakt mit dem marokkanischen Generalkonsulat in Berlin aufgenommen. Und die Dame meinte zu mir, dass man die Dokumente komplett in Deutschland legalisieren lassen kann, inklusive Übersetzung. Und als letzter Schritt bekommt man die Legalisation durch das marokkanische Generalkonsulat/Botschaft. Daher denke ich, dass die Dokumente nicht zusätzlich in Rabat (Außenministerium) beglaubigt werden müssen. Wozu denn auch? Das Generalkonsulat repräsentiert ja letztendlich Marokko.
Eindeutig sicher bin ich mir da auch nicht. Ich werde fragen müssen.

Anders verläuft das mit dem Ehefähigkeitszeugnis. 
Das wiederum muss in Casablanca abgegeben werden. Dann erhält man das französische und muss dieses in Rabat überbeglaubigen lassen. Und anschließend ins arabische übersetzen lassen. Auch französische Dokumente werden anscheinend nicht akzeptiert. 

Es gibt jedoch noch eine Sache, die ich noch nicht zu 100 Prozent beantworten kann. 
Der Übersetzer, bei dem ich meine Dokumente übersetzen lasse, kennt so ziemlich alle Prozeduren in Deutschland. Er ist selber Marokkaner.
Er meinte zu mir, dass man auch das Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland legalisieren lassen kann. Wahrscheinlich müsste man es zuerst vorbeglaubigen lassen. Danach lässt man es ins arabische übersetzen, dann lässt man es im Landgericht/Amtsgericht beglaubigen und anschließend kann man das Dokument ebenfalls im marokkanischen Generalkonsulat beglaubigen lassen. 

Meine Verlobte war heute im Familiengericht. Ihr hat man gesagt, dass sie nicht wissen, ob das Dokument in Rabat so anerkannt wird. Da gab es aber anscheinend ein Kommunikationsproblem. Ich vermute sie hat der Mitarbeiterin nicht mitgeteilt, dass das Dokument dann im marokkanischen Generalkonsulat beglaubigt wird. Oder aber sie hat auch keine Ahnung gehabt. Denn sie hat meiner Verlobte mitgeteilt, dass ich das Führungszeugnis nur in Rabat abholen kann. Dabei haben hier schon einige Forumteilnehmer bestätigt, dass man das auch online erledigen kann. Aber auch da bin ich mir nicht zu hundert Prozent sicher. Denn auf dieser Seite heißt es:

https://jyrosolutions.com/how-to-apply-f...n-morocco/

Dass man zunächst ein Führungszeugnis aus dem Heimatland mitnehmen muss, wenn man zum ersten Mal ein Führungszeugnis für den Aufenthaltstitel beantragen möchte. Daher weiß ich nicht genau wie das mit dem Führungszeugnis für das Ehefähigkeitszeugnis verläuft. Denn theoretisch werde ich das Führungszeugnis auch zum ersten mal beantragen. Ich hoffe jedoch, dass ich das auch in Marrakech abholen kann. 

https://casierjudiciaire.justice.gov.ma/...ture=en-US

Die Seite oben links einfach auf Englisch umstellen und unten auf abroad anklicken. Danach kann man seine Daten angeben.
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#32
Hallo Enes,

es ist nun schon rund 20 Jahre her, dass ich in Marokko geheiratet habe und es hat sich einiges geändert.
Unkomplizierter ist es anscheindend nicht geworden!

Damals mußte ich ein deutsches UND ein marokkanisches Führungszeugnis vorlegen.
Das deutsche war nur in deutscher Sprache ausgestellt.
Der Standesbeamte wollte eine Übersetzung in französisch.
Ich sagte ihm, dass die zwei Wörter "Kein Eintrag" leicht im Wörterbuch nachzuschauen sind.
Das tat er dann auch und akzeptierte es so wie es war.

Die deutschen Führungszeugnisse sind heute aber mehrsprachig und ich bin mir sicher, dass sie so (also ohne Übersetzung ins arabische) akzeptiert werden.
Zumal das marokkanische Führungszeugnis welches Du online beantragen kannst, auch in französisch ausgestellt und akzeptiert wird.

Wie ich schon schrieb solltest Du (oder Deine Verlobte) den A´Laduhl der Euch trauen wird im Vorfeld kontaktieren und befragen was er an Dokumenten verlangt.
Dementsprechend könnt Ihr dann alles besorgen.




.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#33
(09.10.2024, 09:43)Thomas Friedrich schrieb: Das deutsche war nur in deutscher Sprache ausgestellt.
Der Standesbeamte wollte eine Übersetzung in französisch.

Hallo Thomas, 
das deutsche Führungszeugnis ist mittlerweile 3 Sprachig Deutsch/Englisch/Französisch

Im übrigen von mir wollte man auch eine Übersetzung ins Französische und als ich fragte ob das dort geschriebene Französische nicht ausreichend sei, wurde es doch anerkannt. Big Grin
MfG

Marco Wensauer
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#34
Hallo Thomas,

mittlerweile hat sich vieles verändert.
Ich habe gestern meine Dokumente vom Übersetzer abgeholt. Er meinte zu mir, dass die neue Generation der Angestellten im Familiengericht nur noch arabische Dokumente akzeptieren. Das liegt daran, dass die mit französischen Unterlagen nichts mehr anfangen können. Es gibt vielleicht noch ein paar alte Hasen der 1. oder 2. Generation, die auch französische Dokumente bearbeiten können, allerdings kann die neue Generation damit nichts anfangen. Auch der 3adoul ist dafür soweit ich weiß nicht mehr zuständig, sondern das Familiengericht.

Bzgl. des Führungszeugnisses finde ich es schon tatsächlich angenehmer, wenn man denn tatsächlich das Führungszeugnis in jeder Stadt abholen kann. Werde ich dann herausfinden, wenn ich dort bin.

Eine wichtige Information noch für Berliner, die ihre Dokumente im Landgericht beglaubigen lassen wollen. Das Landgericht nimmt nur noch am Dienstag und Donnerstag zwischen 9-13 Uhr Anträge an. Ich war heute dort und die haben zurzeit eine Personalumstellung, die halt quasi noch eingearbeitet werden müssen. Bestenfalls dauert auch die Beglaubigung mindestens 2 Wochen, was absurd ist. Früher ging es schneller. Wenn man jedoch einen triftigen Grund hat, können sie daraus 1 Woche machen. Hier kommt es wieder darauf an, wie gut man sich verkauft. In meinen Fall ist es eine Woche. Einen Ausdruck bzw eine Bestätigung der Überweisung muss man bei der Abholung vorzeigen. Ist nicht grad clever gelöst, da man solche Auszüge sehr leicht fälschen kann. Aber das ist deren Problem. Pro Dokument sind es 25€.

Wie gesagt, wenn ich mit allem durch sein sollte, werde ich alles Schritt für Schritt erklären. Ich finde es ungeheuerlich, wie viele Beglaubigungen man sich einholen muss.
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#35
Zitat:Auch der 3adoul ist dafür soweit ich weiß nicht mehr zuständig, sondern das Familiengericht.


Geheiratet wird nach wie vor beim LÀdoul.

Und genau diesen solltet Ihr im Vorfeld fragen welche Dokumente er haben will.

Er wird Euch sagen, ob es in franz. od. arabisch sein soll, usw..

Die Informationen die er Euch im Vorfeld gibt erspart Euch u.U. viel Lauferei, Zeit und Geld.





.






.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#36
Hi Enes, wieso das  Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland Legalisieren. Ich dachte das gibt man bei der deutschen Botschaft in Rabat ab und dafür erhält man dann die Ehefähigkeitsbescheinigung die man dann übersetzt und die Legalisierung durch marokkanisches Außenministerium machen lässt.
Und ich stimme Thomas zu. Am besten immer den 3adoul und das Familiengerecht fragen. Beide meinten bei mir dass die deutschen Dokumente nicht legalisiert sein müssen aber dieses Risiko gehe ich nicht ein.
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#37
(10.10.2024, 13:52)Thomas Friedrich schrieb:
Zitat:Auch der 3adoul ist dafür soweit ich weiß nicht mehr zuständig, sondern das Familiengericht.


Geheiratet wird nach wie vor beim LÀdoul.

Und genau diesen solltet Ihr im Vorfeld fragen welche Dokumente er haben will.

Er wird Euch sagen, ob es in franz. od. arabisch sein soll, usw..

Die Informationen die er Euch im Vorfeld gibt erspart Euch u.U. viel Lauferei, Zeit und Geld.





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Meine Verlobte hat bereits gefragt. Der 3adoul selber konnte nur allgemeine Infos geben. Das Familiengericht jedoch erzählt dir welche Dokumente du benötigst und wie du sie zu legalisieren hast. Dass du beim 3adoul heiratest ist richtig. Aber die Dokumente gibst du beim Familiengericht ab. Being dir sind es 20 Jahre vorher gewesen. Vergiss das nicht. Heutzutage beauftragen viele Paare einen Anwalt, weil sie keine Lust auf die Papiere haben.
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#38
(10.10.2024, 19:53)denweg schrieb: Hi Enes, wieso das  Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland Legalisieren. Ich dachte das gibt man bei der deutschen Botschaft in Rabat ab und dafür erhält man dann die Ehefähigkeitsbescheinigung die man dann übersetzt und die Legalisierung durch marokkanisches Außenministerium machen lässt.
Und ich stimme Thomas zu. Am besten immer den 3adoul und das Familiengerecht fragen. Beide meinten bei mir dass die deutschen Dokumente nicht legalisiert sein müssen aber dieses Risiko gehe ich nicht ein.


Das war die Antwort des Übersetzers. Allerdings habe ich ihm auch gesagt, dass man das eigentlich in Marokko machen muss. So war auch die Antwort von Casablanca. Die deutsche Botschaft in Rabat arbeitet soweit ich weiß nur mit Terminen. Das Generalkonsulat in Casablanca hingegen nicht. Daher bevorzuge Ich Casablanca. Ich kann dir nur das mitgeben, was ein Übersetzer aus Marrakech mir erzählt hatte. Die meisten dort haben keine Ahnung! Nicht alle, aber die meisten. Selbst hier in Deutschland kennen die meisten sich mit der Legalisation nicht aus. Ich selber musste der Standesbeamtin erklären, dass die in Marokko nicht mit apostillen, sondern mit Legalisationen arbeiten. Von daher alles beglaubigen lassen.
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#39
Hallo Enes,

noch zwei Dinge die sehr wichtig und unbedingt VOR der Eheschließung zu erledigen sind:




1) Fruchtbarkeitstest´s bei Mann und Frau durchführen, damit Ihr sicherer sein könnt, dass Eure Ehe nicht kinderlos bleibt und es deswegen später keine gegenseitigen 
    Schuldzuweisungen gibt.




2) Ehevertrag ausarbeiten, damit Du sicher sein kannst, nach der Scheidung (ja, auch daran sollte man vor der Ehe denken, da die Quote sehr hoch ist) nicht finanziell
    ruiniert bist.








.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#40
(13.10.2024, 07:59)Thomas Friedrich schrieb: Hallo Enes,

noch zwei Dinge die sehr wichtig und unbedingt VOR der Eheschließung zu erledigen sind:




1) Fruchtbarkeitstest´s bei Mann und Frau durchführen, damit Ihr sicherer sein könnt, dass Eure Ehe nicht kinderlos bleibt und es deswegen später keine gegenseitigen 
    Schuldzuweisungen gibt.




2) Ehevertrag ausarbeiten, damit Du sicher sein kannst, nach der Scheidung (ja, auch daran sollte man vor der Ehe denken, da die Quote sehr hoch ist) nicht finanziell
    ruiniert bist.








.

Hallo Thomas,

das sind sehr nützliche und wichtige Tipps! Auch wenn ich nicht involviert bin, 
danke ich dir hierfür und für deinen engagierten Einsatz im Forum!

Viele Grüße,

Maria
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