Befähigung des Familiengerichts zur Heirat und Heirat - ein Erfahrungsbericht
#1
Liebe Community,

wir haben es geschafft, wir sind jetzt Mann und Frau. Wir haben aller Bürokratie getrotzt und vor einigen Wochen in Marokko geheiratet. Gerne möchte ich euch über die letzten Schritte informieren. Dieser Erfahrungsbericht schließt sich an meinen letzten Erfahrungsbericht (Deutsches Ehefähigkeitszeugnis - ein Erfahrungsbericht) an.


Liebe Grüße

Anna 

1) Antrag einreichen beim Tribunal de la Famille

Nachdem wir alle Papier zusammen hatten, haben wir endlich unseren Antrag zur Heirat beim Familiengericht einreichen können. Wir haben noch zwei Überraschungen erlebt, die ich gerne mit euch teilen möchte. 
1) Meine Geburtsurkunde musste nochmal ins Arabische übersetzt werden, da der international Vordruck in u.a. französischer Sprache nicht ausreichend war. 
2) Ich musste keinen Nachweis über eine Buchreligion vorlegen, da die Marokkaner davon ausgehen, dass wir Deutschen Christen sind und dies nicht beweisen müssen.

1.1) Antragsbearbeitung

a) Unsere Papiere wurden von einem Beamten auf Vollständigkeit überprüft und dann von einem Anwalt weiter bearbeitet. 

b) Nachdem die Bearbeitung durch war (ca. 2 Stunden) hat der Repräsentant des Königs im Tribunal de premiere instance eine erneute Prüfung vorgenommen (ca. 1 Stunde). Er hat uns zwei versiegelte Briefe mitgegeben, einen für den Polizeichef und einen für den Bürgermeister. 

c) Mein Mann lebt in der Province, deswegen mussten wir den Chef der Gendarmerie (Polizeichef) aufsuchen. Ich musste meinen deutschen Pass vorlegen und folgende Fragen beantworten: Wie lautet der Name meiner Mutter? Wie lautet der Name meines Vaters? Auch mein Mann musste diese Informationen vorlegen. Danach haben wir einen versiegelten Brief zurück erhalten, den wir dem Repräsentanten des Königs zurückbringen mussten. (1 Stunde)

d) Auch den Bürgermeister der Province haben wir aufgesucht um ihm den versiegelten Brief zu geben. Auch hier mussten wir die selben Informationen vorlegen und Fragen beantworten. Auch von ihm haben wir einen versiegelten Brief erhalten, den wir dem Repräsentanten des Königs zurückbringen mussten. (1 Woche)

e) Nachdem wir beide versiegelte Briefe dem Repräsentanten des Königs zurück gebracht haben, konnte auch er seine Bearbeitung abschließen. Für mich hat sich das angefühlt, als wenn der Polizeichef und der Bürgermeister unserer Hochzeit zustimmen mussten - und dann nicht zu vergessen der König. (1 Stunde)

f) Nach der Antragsbearbeitung erhält man eine Bescheinigung der einer Befähigung zur Heirat ähnelt. 

Achtung: Diese Bescheinigung hat nur eine begrenzte Gültigkeit, diese richtet sich nach der kürzesten Gültigkeit aller Papiere die wir abgeben mussten. Das war die Ledigkeitsbescheinigung meines Mannes, die da nur eine Gültigkeit von 3 Monaten hatte. 1,5 Monate waren bereits verstrichen, deswegen mussten wir in den nächsten 1,5 Monaten heiraten. Ansonsten wären die Papiere verfallen und wir hätten den ganzen Prozess von vorne anfangen müssen - was keiner von uns beiden wollte.

2) Vorgespräche mit dem Standesbeamten

Mein Mann ist mit der Bescheinigung vom Familiengericht zum Standesbeamten gegangen um einen Termin zu vereinbaren. Diesen konnten wir sehr kurzfristig erhalten - Montag hin, Freitag geheiratet. Hier wurden erneut einige Unterlagen angefordert, wie z.B. beide Pässe und Geburtsurkunden. 

3) Hochzeit


Die Hochzeit war eine Formalie, ähnlich wie ein Hauskauf. Das sage ich ganz bewusst, denn streng genommen ist eine Ehe nichts anderes als ein Vertrag, den ihr bei einem Notar aufsetzt.

a) In einem dicken Traubuch wurde unsere Trauung protokolliert. Unsere beider Daten wurden hier handschriftlich in Fließtext vom Standesbeamten/Notar eingetragen.

b) Da Kraft Gesetztes der Trauspruch und das Ja in Arabisch erfolgen müssen, musste ich einen Übersetzter bestimmen, der mir das auf Englisch übersetzt. In unserem Fall war es der Bruder meines Mannes. Es wurde protokolliert, dass ich ihn als Übersetzer akzeptiere und seine Daten wurden aufgenommen.

c) Nachdem die Trauung protokolliert war, wurde alles auf Arabisch vorgelesen und die Trauung vollzogen. Der Trauspruch wurde auf Englisch übersetzt und nach unserer Einwilligung haben wir beide sowie sein Bruder unter den Fließtext unterschrieben. Danach haben wir Trauringe getauscht und uns geküsst - vorher haben wir aber den Notar um Erlaubnis gefragt, das ist aber eine Geste des Respekts für sein Amt gewesen.

d) Im Anschluss wurde uns ein kleiner Zettel ausgehändigt, auf dem stand, dass wir verheiratet wurden. Die eigentliche Heiratsurkunde (inkl. Zweitschrift) haben wir erst eine Woche später erhalten. 

3) Hochzeit in Deutschland anerkennen lassen

Die Hochzeit wird ohne Probleme in Deutschland anerkannt, da sie im Standesamt vollzogen wurde. Man muss also keine Anerkennung im klassischen Sinne machen, die Urkunde ist von vornherein akzeptiert. 

Wir mussten lediglich die Heiratsurkunde a) im Außenministerium legalisieren, b) ins Deutsche übersetzten und c) in der deutschen Botschaft legalisieren lassen. Danach bin ich damit zum Standesamt hier in meiner Stadt gegangen und habe ein Familienbuch eröffnet - das ist aber kein Muss, ich finde das ist aber was sehr Schönes, deswegen habe ich es gemacht.

Nächste Schritte:

Die Hochzeit ist nicht das Ende, sondern der Anfang, denn wir wollen ja irgendwann zusammen in Deutschland leben. Aktuell befinden wir uns auf dem Weg ein nationales Visa anzufragen. Hierzu werdet ihr von mir einen separaten Erfahrungsbericht erhalten, sobald wir alle Schritte durch haben.

Bleibt stark auf eurem Weg, die Liebe gibt euch die Kraft dazu.
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Befähigung des Familiengerichts zur Heirat und Heirat - ein Erfahrungsbericht - von AnnaHannover - 09.12.2018, 14:07

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