Hallo, Gast
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.282
» Neuestes Mitglied: Rudolf
» Foren-Themen: 1.131
» Foren-Beiträge: 10.753

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Marokko-Erfahren erneut a...
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: Otto Droege
Vor 3 Stunden
» Antworten: 161
» Ansichten: 144.682
Legalisation deutscher Do...
Forum: Partnerschaften
Letzter Beitrag: Marc99
12.09.2024, 22:17
» Antworten: 5
» Ansichten: 663
Marokkokarten: Vergessene...
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: marokko erfahren
10.09.2024, 20:50
» Antworten: 33
» Ansichten: 74.669
Unwetter zwischen Errachi...
Forum: Berichte und Nachrichten aus Marokko
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
08.09.2024, 16:30
» Antworten: 4
» Ansichten: 556
Messen, Foren und Veranst...
Forum: Andere Themen
Letzter Beitrag: Maghribi
08.09.2024, 11:51
» Antworten: 1
» Ansichten: 255
Sahara: Aktuelle Informat...
Forum: Berichte und Nachrichten aus Marokko
Letzter Beitrag: tseidemann
07.09.2024, 12:41
» Antworten: 458
» Ansichten: 162.787
Familien zum Reisen mit d...
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: Kleeblatt
04.09.2024, 09:21
» Antworten: 2
» Ansichten: 456
Reisetips - von Agadir bi...
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
30.08.2024, 13:26
» Antworten: 9
» Ansichten: 721
Geld von Marokko nach Deu...
Forum: Anzeigen und Gesuche
Letzter Beitrag: Mike
09.08.2024, 08:44
» Antworten: 3
» Ansichten: 576
Visum für meine Freundin ...
Forum: Partnerschaften
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
07.08.2024, 20:33
» Antworten: 2
» Ansichten: 712
Fragen Heirat
Forum: Partnerschaften
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
07.08.2024, 20:28
» Antworten: 11
» Ansichten: 2.577
Bearbeitungsdauer des FZF...
Forum: Partnerschaften
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
07.08.2024, 05:28
» Antworten: 7
» Ansichten: 474
Paris Olympiade 2024
Forum: Andere Themen
Letzter Beitrag: Keela
03.08.2024, 08:35
» Antworten: 1
» Ansichten: 612
Gehaltsnachweis Unterschr...
Forum: Partnerschaften
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
29.07.2024, 14:04
» Antworten: 2
» Ansichten: 792
Familizusammenführung aus...
Forum: Partnerschaften
Letzter Beitrag: Wafaa
25.07.2024, 11:11
» Antworten: 5
» Ansichten: 1.713
Dauer für Nationales Visu...
Forum: Partnerschaften
Letzter Beitrag: Wafaa
25.07.2024, 10:45
» Antworten: 20
» Ansichten: 6.052
Roller/Moped mieten
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: hameljvovel
23.07.2024, 20:44
» Antworten: 3
» Ansichten: 1.169
Magische Begegnungen in R...
Forum: Lebens-Art
Letzter Beitrag: Maghribi
21.07.2024, 18:54
» Antworten: 0
» Ansichten: 801
Bergführerpflicht Toubkal
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: Mike
10.07.2024, 09:44
» Antworten: 0
» Ansichten: 1.360
KrankenHaus Aufenthalt
Forum: Andere Themen
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
06.07.2024, 17:09
» Antworten: 3
» Ansichten: 819
Unterkünfte Oktober vorbu...
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: dr.1andy
05.07.2024, 21:04
» Antworten: 2
» Ansichten: 806
Informationen zur Eheschl...
Forum: Partnerschaften
Letzter Beitrag: lamurmel
03.07.2024, 22:55
» Antworten: 2
» Ansichten: 850
Leben in Casablanca
Forum: Leben in Marokko
Letzter Beitrag: EuclidPfer
21.06.2024, 09:39
» Antworten: 5
» Ansichten: 2.128
Ait Bouguemez-Trekking 8-...
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: Marokech
20.06.2024, 16:53
» Antworten: 0
» Ansichten: 773
Reisen in Marokko mit mar...
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: cjaeger
18.06.2024, 21:03
» Antworten: 16
» Ansichten: 4.645
Bitte um Hilfe - Reise im...
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: EuclidPfer
11.06.2024, 20:52
» Antworten: 2
» Ansichten: 1.352
Einfuhr von Früchten nach...
Forum: Andere Themen
Letzter Beitrag: bulbulla
11.06.2024, 18:08
» Antworten: 6
» Ansichten: 2.248
Extra natives Olivenöl!?
Forum: Andere Themen
Letzter Beitrag: Ste4lth
07.06.2024, 21:01
» Antworten: 3
» Ansichten: 1.073
Cannabis-Anbau, -Legalisi...
Forum: Berichte und Nachrichten aus Marokko
Letzter Beitrag: AzurePulse23
07.06.2024, 20:56
» Antworten: 12
» Ansichten: 12.107
Dringend Rat gesucht (Aus...
Forum: Andere Themen
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
06.06.2024, 08:59
» Antworten: 3
» Ansichten: 1.129
SIM-Karte: Maroc Telecom,...
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: Ja41
01.06.2024, 10:03
» Antworten: 21
» Ansichten: 76.081
Der älteste Sohn in der F...
Forum: Partnerschaften
Letzter Beitrag: Natka
21.05.2024, 13:53
» Antworten: 3
» Ansichten: 1.329
Naturmedizin bei unreiner...
Forum: Anzeigen und Gesuche
Letzter Beitrag: musanfisa
16.05.2024, 11:46
» Antworten: 14
» Ansichten: 32.807
Gehaltsnachweis Eheschlie...
Forum: Partnerschaften
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
16.05.2024, 07:24
» Antworten: 10
» Ansichten: 4.690
Hochzeit, Visum, Aufentha...
Forum: Partnerschaften
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
08.05.2024, 22:58
» Antworten: 23
» Ansichten: 53.362
Kleintransporteur gesucht
Forum: Anzeigen und Gesuche
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
08.05.2024, 20:29
» Antworten: 4
» Ansichten: 1.520
Bootstouren in und um Rab...
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: Mike
05.05.2024, 21:08
» Antworten: 2
» Ansichten: 15.290
Musikfestivals und Feste ...
Forum: Lebens-Art
Letzter Beitrag: Maghribi
04.05.2024, 13:46
» Antworten: 7
» Ansichten: 33.751
Reisen mit Kumpel
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
27.04.2024, 06:36
» Antworten: 1
» Ansichten: 2.455
Ruhestand in Essaouira un...
Forum: Leben in Marokko
Letzter Beitrag: Picasso
24.04.2024, 06:39
» Antworten: 5
» Ansichten: 6.628
Gorch Fock
Forum: Andere Themen
Letzter Beitrag: Starrax
18.04.2024, 20:03
» Antworten: 0
» Ansichten: 1.212
Rückreise nach Deutschlan...
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
17.04.2024, 08:21
» Antworten: 2
» Ansichten: 1.238
PV-Anlage/Balkonkraftwerk
Forum: Leben in Marokko
Letzter Beitrag: smara
16.04.2024, 23:44
» Antworten: 5
» Ansichten: 2.193
Saughalterung für TomTom ...
Forum: Anzeigen und Gesuche
Letzter Beitrag: Marc99
15.04.2024, 14:38
» Antworten: 2
» Ansichten: 1.108
Flughafen Tanger
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: Ja41
05.04.2024, 14:03
» Antworten: 9
» Ansichten: 3.074
Gewisse Marokkanische Sac...
Forum: Anzeigen und Gesuche
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
03.04.2024, 07:37
» Antworten: 1
» Ansichten: 858
Suche Werkstatt für schwe...
Forum: Anzeigen und Gesuche
Letzter Beitrag: EuclidPfer
25.03.2024, 20:38
» Antworten: 13
» Ansichten: 4.261
Erdbeben der Stärke 7 in ...
Forum: Berichte und Nachrichten aus Marokko
Letzter Beitrag: Maghribi
25.03.2024, 13:12
» Antworten: 58
» Ansichten: 27.919
Hochzeit Marokko - Legali...
Forum: Partnerschaften
Letzter Beitrag: aelx
24.03.2024, 10:14
» Antworten: 10
» Ansichten: 49.147
Riad Sidi Magdoul, Essaou...
Forum: Touristik und Reisen
Letzter Beitrag: Ja41
23.03.2024, 11:15
» Antworten: 2
» Ansichten: 1.177

 
Lightbulb Das Geschenk des Sultans
Geschrieben von: Marokkoforum - 05.06.2018, 22:05 - Forum: Lebens-Art - Keine Antworten

Es war einmal, vielleicht aber auch nicht - ein Sultan in Marrakesch, Ahmed der Goldene, dessen Ruhm weit über die Grenzen des scherifischen Kaiserreichs hinaus reichte. Unermesslich waren sein Reichtum und seine Machtfülle. Man nannte ihn „Ahmed den Goldenen“, weil seine königliche Schatulle, wie man sich auf allen Märkten des Landes hinter vorgehaltener Hand erzählte, bis zum Rand mit Gold gefüllt war. Sein Glanz und Ruf war weit über die Landesgrenzen hinaus gedrungen, und alle fürstlichen Herrscher in den Nachbarländern, aber auch die im fernen Orient, suchten seine Freundschaft. Pausenlos trafen Botschafter mit Grußbotschaften am Hof von Marrakesch ein. Bei dieser Gelegenheit überreichten die adligen Gesandten dem Sultan wertvolle Geschenke ihrer Herrscher, auf dass sich der Ruhm von Ahmed dem Goldenen weiterhin mehre.

Im alten Sudan lebte ein König, der als Zeichen seiner Unterwerfung dem Sultan von Marrakesch einen riesigen Elefantenbullen zum Geschenk machte. Unser Sultan, Ahmed der Goldene, war über das ungewöhnliche Geschenk hocherfreut und übergab den Dickhäuter einem sesshaft gewordenen Beduinenstamm, der seine Zelte für immer in der Nähe von Marrakesch aufgeschlagen hatte. Die Treue und Ergebenheit des Nomadenstammes zum Sultan war im ganzen Land bekannt. Er ließ den Stammeschef, einen hoch angesehenen Scheich, zu sich rufen: „Unser Freund, der König des Sudans, hat uns einen herrlichen Elefanten zum Geschenk gemacht. Wir haben großes Vertrauen zu dir und deinen Stammesbrüdern. Aus diesem Grunde haben wir nach reiflicher Überlegung beschlossen, dir das kostbare Tier anzuvertrauen.“


Der dem Sultan treu ergebene Stammesführer erging sich in unaufhörliche Danksagungen und Segenswünsche für die königliche Gunst, küsste die Hand des Monarchen und zog sich in ehrerbietiger Haltung zurück. Der Scheich befahl dem Elefantenführer, das Tier bis zum Gebiet seines Stammes zu begleiten und bat ihn, in seine Dienste zu treten.


Die Nomaden aber lebten in verschiedenen Dörfern, die über das ganze Stammesgebiet verstreut hinter hohen Dünen lagen. Die kargen Erträge, die sie aus der Landwirtschaft und der Viehzucht erwirtschafteten, waren bescheiden. Sie konnten nur mit Mühe ihre Kinder satt bekommen.
Trotz der Bürde, die die Pflege des scherifischen Elefanten ihnen auflastete, kamen sie gerade so über die Runden. Für den Elefanten und seinen sudanesischen Betreuer musste jedes Stammesmitglied ein paar Rial berappen, zumal es sich als notwendig erwies, ein Stück Weideland einzuzäunen. Erschwerend kam hinzu, dass niemand wusste, woher die Beduinen die finanziellen Mittel für den Bau einer Elefantenhütte und für den Lohn des Elefantenführers nehmen sollten. Jeden Tag wurde eine Familie beauftragt, für die täglichen Mahlzeiten des Elefantenführers zu sorgen. Für das Futter des Elefanten, der einen enormen Appetit an den Tag legte, musste jedes Stammesmitglied noch vor dem Morgengebet auf die Weide ziehen und mit der Sichel Gras und Buschwerk mähen. Zum Transport des Futters musste der Stamm darüber hinaus ein Maultier anschaffen.


Und so blieb es nicht aus, dass auf den Weideflächen in der ganzen Region bald kein Grashalm mehr spross. Erste Nomadenfamilien sahen sich gezwungen, ihre Sesshaftigkeit wieder gegen das unstete Umherwandern, wie die Beduinen des Stammes es in früheren Zeiten gewohnt waren, einzutauschen. Und so entfernten sie sich von ihren Hütten, um Futter für den unersättlichen Elefanten aufzutreiben. Bald waren auch die letzten, weit entfernt liegenden Weiden abgerast, und jetzt blieb ihnen nichts weiter übrig, als dem grauen Ungeheuer ihre Getreidefelder zu überlassen, die sie mühsam der Steppe abgerungen hatten. Mit Tränen in den vom Sand geröteten Augen sahen sie zu, wie sich ihre Felder in Wüste verwandelten. Stumm litten sie. Doch bald gelang es ihnen nicht mehr, ihre Kinder zu ernähren.


Not und Elend machten sich breit, und die Felder färbten sich von einem Tag zum anderen löwenfellgelb. Die Ziegen und Kühe gaben kaum noch Milch. Die Frauen konnten keine Butter mehr herstellen und die irdenen Krüge für die berühmte Nomadenbutter, die bei den Bewohnern von Marrakesch besonders im Fastenmonat Ramadan zur Zubereitung der Harira-Suppe begehrt ist, füllten sich mit Treibsand. Die Arbeit auf den Feldern war zum Erliegen gekommen, da nichts mehr gedieh, und der Hunger hielt Einzug bei dem Beduinenstamm. Schließlich empörten sich die Stammesfürsten und äußerten öffentlich ihren Missmut. Sie begaben sich zu ihrem Scheich und klagten ihm ihr Leid. Dem Scheich war ihre Not nicht entgangen. Er schlug den Notablen vor, eine Abordnung zum Sultan zu entsenden, um Seine Majestät zu bitten, den Elefanten in die Obhut eines anderen Stammes zu geben. Die Weisesten der Weisen wurden ausgesucht. Sie sollten dem Sultan ihre Anliegen mit diplomatischem Geschick vortragen und darauf achten, den Sultan auf keinen Fall zu verärgern. Bereits am nächsten Tag reiste die Abordnung in Richtung Marrakesch. Die Mitglieder der Delegation hatten sich herausgeputzt. Sie trugen traditionelle Burnusse aus Schafswolle, himmelblaue Ganduras, wallende, weite, knöchellange Umhänge, weiß leuchtende Turbane und zitronengelbe Babuschen.


Nach einer Tagesreise erreichte die kleine Karawane den Sultan
spalast. Ahmed der Goldene hatte die Beduinen schon von weitem gesehen. Sie wurden vom königlichen Zeremonienmeister empfangen. Dieser führte sie umgehend zum Sultan, der voller Ungeduld wartete.

Um sich gegenseitig Mut zu machen, hatten die Beduinen vereinbart, dem Sultan ihr Ansinnen gemeinsam vorzutragen. Jetzt, da sie vor dem mächtigsten Monarchen des Maghreb standen, verneigten sie sich ehrfurchtsvoll, wie es das Hofzeremoniell vorschreibt, und sprachen im Chor die Grußformel: „Gott möge das Leben unseres Herrschers schützen.“ Die Beduinen ließen sich im Schneidersitz auf dem mit Teppichen ausgelegten Boden nieder, selbstverständlich in respektvoller Entfernung von dem Erlauchtesten aller Erlauchten. Im Angesicht des mächtigen Sultans, der sie wohlwollend anlächelte, erstarrten sie in großer Ergriffenheit. Niemand wagte es, das Wort zu ergreifen.

Um dem peinlichen Schweigen ein Ende zu bereiten, nahm einer von ihnen seinen ganzen Mut zusammen und hob stotternd an: „Ma-ma-ma-jestä-tät, der, der Ele-le-le-fant…“ Weiter kam er nicht. Der Sultan neigte sich vor, und um seine nomadischen Gäste aus ihrer Verwirrung zu befreien, erkundigte er sich nach ihren Familien, und als er sah, dass sie sich immer noch nicht wohl in ihrer Haut fühlten, sagte er vieldeutig lächelnd: „Ihr seid sicherlich gekommen, um mir mitzuteilen, dass der Elefant sich langweilt, schließlich ist er ja ganz allein. Zweifellos braucht er eine Elefantenfrau. Nun gut, dem kann abgeholfen werden. Ich werde den Befehl erteilen, dass sofort Ausschau nach einer Lebensgefährtin für den armen Elefantenmann gehalten wird.“ 


Den Beduinen fuhr der Schreck in die Glieder. Sie starrten den Sultan mit offenen Mündern an. Ahmed der Goldene beruhigte sie und versicherte ihnen, dass sie schon bald eine Elefantenfrau erhalten würden. Er entließ sie gnädig, nicht ohne ihnen vorher für ihre Treue und ihren Eifer gedankt zu haben.

Aus „Märchenhaftes Marokko“ von Mourad Kusserow
http://www.kinzelbach-verlag.de  

Drucke diesen Beitrag

Information Praktische Reiseinformationen
Geschrieben von: Amira - 04.06.2018, 22:16 - Forum: Touristik und Reisen - Antworten (4)

Anreise: Mit dem Flugzeug, der Bahn oder Auto und Schiff. Mehrere Fährlinien verbinden Frankreich (ab Sète), Italien (ab Genua), Gibraltar und Spanien mit Marokko. Von der spanischen Südküste gibt es ganzjährig und mehrmals täglich.

Fähren: von Almería nach Nador bzw. Melilla, von Tarifa und Algeciras nach Tanger sowie von Algeciras nach Ceuta. Die schnellste Überfahrt dauert nur 30 Minuten.
Einreise: Deutsche Staatsbürger, die eine Pauschalreise gebucht haben, können mit Personalausweis und Hotelvoucher nach Marokko einreisen. Individualreisende benötigen nach wie vor einen Reisepass, der – vom Tag der Einreise an gerechnet – noch mind. sechs Monate gültig sein muss. Für Angehörige bestimmter Nationalitäten ist ein Visum erforderlich. Auskunft erteilt das marokkanische Konsulat. Kinder in Begleitung Erwachsener brauchen einen Kinderausweis.


Sprache: In Marokko spricht marokkanisch, französisch, Berberisch (Tamazight) und tlw. andere Dialekte. Marokkanisch ist ein Dialekt und ist eine Mischung aus Arabisch und Französisch. Für Urlauber ist sicher französisch  und englisch die erste Wahl. Durch die lange Protektoratszeit durch Frankreich ist französisch sehr verbreitet und bildet die zweite Amtssprache. In Hotels, Restaurants, aber auch an verschiedenen öffentlichen Urlaubsplätzen kann man sich tlw. mit Englisch gut verständigen. Deutsch ist nicht sehr verbreitet und ist daher eher abhängig von den einheimischen Kontakten zu Deutschland. Durch die offene und freundliche Art der Marokkaner kann man sich wie sonst auch im Rest der Welt mit Händen und Füßen verständigen.


Feiertage: Man unterscheidet weltliche und religiöse Feiertage. Letztere verschieben sich nach dem 354 Tage umfassenden Mondjahr jedes Jahr um zehn oder elf Tage nach vorne, so auch der Fastenmonat Ramadan. Die genauen Termine können Sie beim Fremdenverkehrsamt Marokko erfragen.
Gesetzliche Feiertage

  • 1. Januar (Neujahr)
  • 11. Januar (Unabhängigkeitserklärung)
  • 1. Mai (Tag der Arbeit)
  • 14. August (Oued Eddahab Tag)
  • 20. August (Tag der Revolution des Königs und des Volk)
  • 21. August (Geburtstag von König Mohammed VI)
  • 30. Juli (Tag der Thronbesteigung)
  • 20. August (Jahrestag der Revolution des Königs und des Volkes)
  • 21. August (Fest der Jugend am Geburtstag Seiner Majestät König Mohamed VI)
  • 6. November (Jahrestag des Grünen Marsches)
  • 18. November (Fest der Unabhängigkeit)
  • Islamische Feiertage:
  • Aïd al Fitr (Ende des Ramadan
  • Fatih Mouharram (Islamisches Neujahr)
  • Aïd Al-Mawlid (Geburtstag des Propheten)
  • Aïd Al adha

Geldautomaten: Geldautomaten gibt es in allen größeren Städten. Aufkleber geben an, welche Kredit und Bankkarten benutzt werden können.


Impfungen: Für Marokko sind keine Impfungen vorgeschrieben.


Kreditkarten: Kreditkarten werden weithin akzeptiert. Man sollte sich jedoch vorher vergewissern.


Post: Die marokkanische Post ist zuverlässig. Außerdem stehen private Kuriere wie DHL zur Verfügung.
Briefmarken gibt es in Postämtern und Tabakläden.


Strom: In der Regel 220 V Wechselstrom. Bei Reisen in entlegene Gebiete empfiehlt sich die Mitnahme eines Steckeradapters für Südeuropa.


Taxi: In Marokko gibt es zwei Arten von Taxis: „Petit Taxi“ (kleines Taxi) und „Grand Taxi“ (großes Taxi). Erstere sind wesentlich preiswerter, dürfen aber das Stadtgebiet nicht verlassen. Am Flughafen gibt es nur das „Grand Taxi“.


Telefon: Landes-Vorwahl Marokko: 00212 (Die 0 der Orts-Vorwahl entfällt in Verbindung mit der Landes-Vorwahl 212).


Vorwahlen: Casablanca: 0522, Rabat: 0537, Tanger und Mittelmeerküste: 0539, Marrakesch und Ouarzazate: 0524, Fes: 0535, Agadir: 0528


Währung: Währungseinheit ist der marokkanische Dirham (MAD), unterteilt in 100 Centimes. Banknoten gibt es in den Einheiten 20, 50, 100 und 200, Münzen in den Einheiten 10, 20 und 50 Centimes sowie und 5 Dirham.
11 Dirham entsprechen ungefähr 1 Euro. Die marokkanische Währung darf weder ein- noch ausgeführt werden.


Zeit: In Marokko gilt die Westeuropäische Zeit: im Winter MEZ minus 1 Stunde, im Sommer MEZ minus 2 Std.


Überarbeitung folgt!

Drucke diesen Beitrag

  Das Deutsche und das Marokkanische Familienrecht
Geschrieben von: Roman - 02.06.2018, 21:32 - Forum: Partnerschaften - Keine Antworten

Ausgabe 2006 in deutscher Sprache

Der erstmals im Jahr 1996 herausgebrachten Broschüre, lag das Anliegen zugrunde, den Partnern gemischtnationaler Ehen Einblick in die beiderseitigen Rechtsordnungen zu geben, weil nur dies es bei weltanschaulich so unterschiedlich vorgeprägten Systemen wie in Marokko und Deutschland ermöglicht, einzuschätzen, worauf man sich einlässt, und den Anschauungen des anderen mit Respekt zu begegnen.

Die Welt - das gilt sowohl für deutsches als auch für marokkanisches Recht – hat sich weiterentwickelt. Nach einer in einigen Punkten zu einer Verbesserung der Stellung der Frau führenden Reform im Jahr 1993 hat insbesondere Marokko sein Familienrecht - unter Beibehaltung islamischer Fundierung -moderneren gesellschaftlichen Erfordernissen und Vorstellungen angepasst und dabei vor allem die Rechte der Frauen wie auch von Kindern in wesentlichen Punkten verbessert. Die im offiziellen Bulletin Marokkos verkündete Moudawana ist seit dem Februar 2004 in Kraft und wird seit April 2004 angewendet.

Vorwort Prof. Dr. Abdelouhhab Tazi Saoud

Die Rechtsstellung der Frau in Marokko hat sich seit der Unabhängigkeit unseres Landes grundlegend geändert. Nachdem sie seit Jahrhunderten völlig zurückgezogen im Hause gelebt hatte, um ihre Familie zu versorgen, ihre Kinder zu erziehen und an erster Stelle sich um ihren Mann zu kümmern, hat sie ihre Situation allmählich verbessert und ihre Rechtsstellung in der Gesellschaft verändert.

Von jetzt an ist sie Wählerin, Ärztin, Rechtsanwältin, Richterin, Universitätsprofessorin, Unternehmerin, Ingenieurin, Diplomatin, Abgeordnete, Ministerin, Beamte, Verwaltungschefin und noch mehr... Kurz, sie ist ausnahmslos in allen gesellschaftlichen Bereichen präsent.

Nachdem sie lange Zeit hinter dem Herd verbannt war und vergessen war, erlangt sie ihre soziale und wirtschaftspolitische Würde wieder, die ihr ermöglicht, sich selbst zu verwirklichen und bei dem Aufbau der modernen marokkanischen Gesellschaft mitzuwirken. Die männliche, von Eifersucht geprägte Dominanz, die aus einer engstirnigen Interpretation der Gebote des Islams resultiert, ist im Allgemeinen nur ein Relikt aus alter Zeit.

Die moderne Zeitentwicklung und das Wiederaufleben des Themas, welche sie herausfordert und sogar verlangt, bedenken in reichlichem Maße die geistigen Revolutionen, die das Individuum, die Gesellschaft, die wissenschaftlichen und sozialen Errungenschaften zu Gunsten der neuen Generationen betreffen.

Die neuen Lektüren der Quellen der Charia (Koran, Sunna), die modernen Interpretationsversuche, der Konsens der Glaubensgelehrten (Ulèmas) dürfen künftig nicht mehr ausgeführt werden ohne Berücksichtigung der Zweckbestimmtheiten des islamischen liberalen Gesetzes, das die Gleichheit zwischen den Menschen und den Geschlechtern in dem Respekt vor dem Gesetz und der menschlichen Würde hervorheben.

Die aus einer vergangenen Epoche stammenden Gesetzesvorlagen in dem Bereich der Rechtsprechung, aus einem Gedankengut verbunden mit nicht mehr zeitgemäßen Ansichten und einer veralteten sozialen Lage, dürfen die islamische Gesellschaft in der Zeit der Interkulturalität und der Globalisierung nicht mehr weiter bestimmen.

Die zwingend notwendige Schaffung und das Vorantreiben einer neuen demokratischen Gesellschaft, die den modernen internen und externen Herausforderungen standhält, erfordern eine entscheidende Änderung der Mentalitäten und der Verhaltensweisen.

Die Umgestaltung der „Moudawana“ ist ein nötiger Schritt in Richtung auf die Demokratisierung und die Stabilität des Landes, beginnend mit der Schaffung und der Förderung einer soliden Rechtsstellung der Familie auf den Grundlagen der Demokratie und der rechtlichen und sozialen Gerichtsbarkeit, damit die Frau neben dem Mann an der Gründung und an dem Aufbau der neuen modernen marokkanischen Familie wirksam und gleichberechtigt teilnimmt.

Heutzutage durchlebt die islamische Gesellschaft im allgemeinen und insbesondere in Marokko eine schwierige Zeit der Herausforderungen und Veränderungen, die sie mit Begeisterung erfüllt in der Hoffnung, eine neue Ära der Verantwortung und der Freiheit im Zeichen der modernen Werte und der wohlbringenden Kreativität einleiten zu können.

Aus diesem Grunde hat der marokkanische Gesetzgeber einen historischen Schritt unternommen, der es nicht versäumt, den Kurs auf eine bessere Zukunft zu lenken, in der die Rechte der Frau geschützt, bestätigt und weitgehend respektiert werden.

Leseprobevon der Autorin

Nach deutschem Recht kommt die Ehe durch Eheschließung vor dem Standesbeamten, also nicht durch kirchliche Trauung zustande, und erfolgt in der Weise, dass die Verlobten vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§§ 1310, 1311 Bürgerliches Gesetzbuch = BGB). Zuständig ist im Grundsatz der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 6 II Personenstandsgesetz = PStG).

Die Verlobten haben die beabsichtigte Eheschließung bei dem zuständigen Standesbeamten anzumelden und müssen hierzu ihre Abstammungsurkunden sowie beglaubigte Abschriften des Familienbuchs oder Auszüge aus diesem vorlegen (§§ 4,5 PStG). Ausländer müssen im Grundsatz auch ein Zeugnis ihres Heimatstaates darüber beibringen, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht (§ 1309 BGB). Da Marokko ein solches nicht ausstellt, muss Befreiung hiervon beantragt werden (vgl. Kap. 2.1.3.1).

Die Eheschließung ist im Beisein der Ehegatten und, wenn – was freigestellt ist – Zeugen hinzugezogen werden, auch in deren Gegenwart zu beurkunden, und in das Heiratsbuch einzutragen. Die Eintragung ist von den Ehegatten, den Zeugen und dem Standesbeamten zu unterschreiben (§ 9, 11 PStG). Anschließend erstellt der Standesbeamte das Familienbuch (§ 12 PStG), in das später auch alle weiteren die Ehe und Familie betreffenden Personenstands-Veränderungen eingetragen werden.

Eheschließung nach marokkanischem Recht

Nach marokkanischem Recht kommt die Ehe durch einen Vertrag zustande, durch den sich ein Mann und eine Frau zum gemeinsamen und dauernden ehelichen Leben verpflichten (Art. 4, 10 Code du Statut Personnel et des Successions = CSP). Die für eine Eheschließung erforderlichen Erklärungen werden nunmehr in Gegenwart beider Ehepartner in einer Sitzung den zur Entgegennahme zuständigen Adoulen abgegeben. Die Adoulen nehmen ein Feststellungsprotokoll auf (Art. 17 CSP). Bei diesen Adoulen wird auch der Ehevertrag – Angebot und Annahme – mit allen vereinbarten Bedingungen hinterlegt (Art. 13 Abs. 4 CSP).

Die Vertretung bei der Eheschließung ist zwar nach wie vor zulässig, aber an Erschwernisse und eine Ermächtigung durch den Richter gebunden (Art. 17 CSP).So muss der Auftrag (zur Vertretung) – anders als der Ehevertrag (vgl. Kap. 2.1.4.2) – den Betrag und die Fälligkeit der Morgengabe benennen (Art. 17 Nr. 5 CSP).Für Frauen gilt, dass sie sich zwar nicht mehr – wie bisher – durch einen Ehevormund (Wali) bei der Eheschließung vertreten lassen müssen (Art. 25 CSP); Frauen haben jedoch, wenn sie volljährig sind, ohne weitere Voraussetzungen das Optionsrecht, statt die Ehe persönlich abzuschließen, wie es ihnen Art. 25 CSP ermöglicht, sich durch ihren Vater oder einen seiner Verwandten vertreten zu lassen (Art. 24 CSP).

Die für die Eheschließung beizubringenden Dokumente (z.B. Gesundheitszeugnis, Ehefähigkeitszeugnis bei Ausländern, Genehmigung der Mehrehe, der Ehe mit einem zum Islam übergetretenen Verlobten sowie der Eheschließung vor Eintritt der gesetzlichen Volljährigkeit) werden von einem Richter beglaubigt und im Kanzleisekretariat des Familiengerichts der Eheschließung aufbewahrt (Art. 65 CSP). Der Richter ermächtigt die beiden zuständigen Adoulen zu der Beurkundung der Eheschließung. Diese nehmen die Eheschließungserklärungen der Verlobten entgegen und erstellen über den Eheschließungsakt eine Heiratsurkunde, die neben der Ermächtigung des Richters die maßgeblichen Angaben über die Identität der Partner, deren Eheschließungserklärungen, deren Status und Ehefähigkeit sowie die Erteilung erforderlicher Genehmigungen, die zwischen ihnen vereinbarten Bedingungen und ihre Unterschriften sowie diejenige des Vormunds ausweist, sofern es eines solchen bedurfte (Art. 67 CSP). Der Richter erklärt die Urkunde unter Beifügung seiner Siegel für gültig. Das Original erhält die Frau und eine Abschrift der Ehemann. Die Heiratsurkunde begründet den Beweis gültiger Eheschließung (Art. 16 Abs. 1 CSP) und wird in das örtliche Heiratsregister des Familiengerichts aufgenommen. Eine Abschrift geht an die Standesämter der Geburtsorte beider Eheleute. Bei Ausländerbeteiligung wird die Urkundensammlung an den Staatsanwalt bei dem Gericht 1. Instanz in Rabat übermittelt (Art. 69 CSP).

Die Heiratsurkunde weist bestimmte Merkmale aus, wie die Angaben zu den Personalien der Verlobten und eines zu der Eheschließung beauftragten oder wegen Minderjährigkeit eines Verlobten erforderlichen Ehevormundes, die Angebots- und Annahmeerklärung, Betrag und Fälligkeit der Morgengabe, sofern vereinbart, sowie die zum Gegenstand der Vereinbarung gemachten Bedingungen (Art. 67 CSP). Diesen Bedingungen, also dem Ehevertrag, kommt für die Ehe nach wie vor, wie noch ausgeführt wird, große Bedeutung zu.

Die Heiratsurkunde begründet den Beweis gültiger Eheschließung, wobei Parteien, bei denen die Eheschließung aus Gründen höherer Gewalt nicht fristgerecht registriert worden ist, also keine Heiratsurkunde vorgelegt werden kann, nunmehr binnen 5 Jahren seit In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes Klage auf Anerkennung ihrer Eheschließung erheben können (Art. 16 CSP). Damit dürfte der – bislang als Nachweis der Eheschließung auch durch deutsche Gerichte berücksichtigten – Praxis der Boden entzogen sein, wonach früher bei Fehlen einer Heiratsurkunde auf den Nachweis eines traditionellen Verfahrens der Hinzuziehung von 12 Lafif-Zeugen und der Beurkundung ihrer Hinzuziehung durch die Adoulen zurückgegriffen wurde.

Die Autorin Gisela Wohlgemuth, 
Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf a.D.

Gisela Wohlgemuth Geboren in Berlin, verheiratet, ab 1965 im richterlichen Dienst, ab 1977 Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf, seit Jahren als Mitglied eines Senates für Familiensachen beim Oberlandesgericht (in 2. Instanz) tätig und in zunehmendem Maße auch mit Problemen der Scheidung gemischt-nationaler Ehen und der Folgeregelungen befasst (Anm. d. Red.: So im Fall einer deutsch-marokkanischen Ehe - siehe Urteile des 5. Familiensenates des OLG Düsseldorf aus 1992 - 5 UF 3/89 und 80/92). Nebenberuflich Mitglied des Deutschen Familiengerichtstages und der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht sowie im standesrechtlichen Bereich der Richter (Richterbund) engagiert.

Kontaktadressen

Botschaft des Königreichs Marokko in Berlin
http://www.maec.gov.ma/berlin 
Niederwallstr. 39, 10117 Berlin

Sie können die Broschüre kostenlos anfordern:
Broschüre Familienrecht

Drucke diesen Beitrag